Ist es strafbar, wenn ich das Geld für fußbilder nicht bekomme?
Hey :) mir wurde vor ein paar Wochen ein Angebot über snapchat gemacht. Und zwar hat der Typ geschrieben, dass er mir ein 150€ Amazon Gutschein gibt, wenn ich ihm 10 Fußbilder schicke. Das hab ich dann auch gemacht, weil ich broke af bin und ich habe den Gutschein immer noch nicht. Ich habe ihn sehr oft geschrieben, dass ich meinen Amazon Gutschein will aber er ignoriert es einfach… jetzt ist meine Frage ob ich ihn dafür anzeigen kann????
6 Antworten
Theoretisch ist es Betrug, praktisch gesehen wirst du dadurch aber dein Geld auch nicht bekommen.
Generell sollte man bei sowas immer das Geld im voraus verlangen und zwar bevor man etwas verschickt.
In dem Fall bist du also durch eigene Leichtfertigkeit betrogen worden, von Maßnahmen/ einer Anzeige würde ich dir aber definitiv abraten.
In Zukunft solltest du einfach besser aufpassen und dich entsprechend absichern, vor allem nicht auf alles eingehen das zu unrealistisch klingt.
Natürlich kann man recht schnell mehrere hundert Euro mit Fußbildern verdienen, hängt aber von vielen Faktoren ab und ist bestimmt nicht für jeden ein realistischer Fall.
Hallo liebe Liv361,
ja leider gibt es in dieser Szene ganz viele solcher blöder Menschen, das Angebot ist aber auch viel zu übertrieben gewesen. Wenn dann solltest du eher auf eine Anzahlung bestehen.
Vermutlich hast du keine Daten von dem Betrüger daher wird es schwer sein ihn ausfindig zu machen und anzuzeigen, außerdem ist der Bürokratische Aufwand und die damit verbundenene Kosten zu groß. Wenn ich das richtig sehe bist du aber noch nicht volljährig dadurch hat sich der Täter in zwei Punkten straffällig gemacht 1. Der Betrug als solches und 2. Handel mit Minderjährigen (siehe Artikel --> https://www.aboalarm.de/blog/online-dienste/vertraege-mit-minderjaehrigen/#Vertraege_mit_Minderjaehrigen_Geschaeftsfaehigkeit_von_Kindern_und_Jugendlichen ) Wenn es dir nicht unangenehm ist kannst du es ja deinen Eltern sagen und sie darum bitten den oder diejenige anzuzeigen.
Sei vorsichtiger im Netz ;-) Alles liebe dir ^_^
Nein, man kann nur Straftaten anzeigen. Du müsstest ihn stattdessen verklagen. Da die Anwaltskosten aber den Streitwert übersteigen, ist es ziemlich sinnlos. Lerne daraus. Prostituierte kassieren immer vorher.
Wenn ein Unbekannter sowas schreibt, ist doch auf den ersten Blick erkennbar, dass er lügt.
Du willst mir nicht allen Ernstes sagen, du nimmst sowas ernst.
Erst Geld dann Ware, grundsätzlich bei Unbekannten Leuten! Und dann auch erst prüfen ob die Gutscheine echt sind ...