Ist es strafbar, einen anonymen User zu stalken bzw. zu belästigen?
Angenommen man belästigt einen anonymen User in einem Forum und dieser erstattet dann Strafanzeige. Würde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, da man keine echte Person im realen Leben gestalkt hat, sondern nur einen anonymen User im Internet?
6 Antworten
Ja ist strafbar.
L.g. Jan
Nicht zwangsläufig und ganz sicher nicht aus diesen Gründen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum
Im Strafgesetzbuch (StGB) fällt Stalking unter das Delikt "Beharrliche Verfolgung" gemäß § 107a. Als "beharrlich" wird ein Verhalten gewertet, wenn es über einen längeren Zeitraum fortgesetzt wird.
Nein, das würde nicht automatisch eingestellt werden Es kommt auf die Art und Weise an, wie man den anonymen User belästigt Wenn es sich um Verleumdung, bedrohung oder ähnliches handelt, kann das strafbar sein