Ist es strafbar ein fremdes WLAN zu benutzen?
Mein Freund wohnt neben einer Kinderbetreuung, die 2 mal in der Woche oder so nachmittags geöffnet hat. Das Haus hat WLAN und er hat sich mal das Passwort ergattert (ich weiß nicht, ob er es bekommen hat oder er sich zum Router geschlichen und so WLAN bekommen hat). Er hat gesagt, wenn bei ihm mal wieder das WLAN ausfallen oder ihm die Verbindung zu langsam sein sollte, würde er sich einfach damit verbinden und hätte bestes Internet.
Darf er das, oder ist das illegal?
6 Antworten
Dein Freund begeht eine Straftat, die ihm sogar als Idenditätsdiebstahl ausgelegt werden kann, was eine schwerwiegende Straftat darstellt. Diese wird meist mit 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet, was er dann auch verdient. Denn, er nutzt widerrechtlich ein fremdes Wlan und somit auch deren IP. Insofern verschleiert er seine eigene Idendität.
Aber würde man dann nicht auch bei Proxies und der Tor Identitätsdiebstahl begehen, weil man ja eine andere IP benutzt, von der man auf einen Server kommt?
Natürlich ist das "illegal".
Was lernt Ihr eigentlich in Eurer Schule, wenn von Werten und Normen die Rede ist?
DIE Themen werden wohl erst gar nicht mehr in der Schule behandelt, da dies ja SocialMedia übernimmt *LOL
Wir haben leider kein Fach für Normen und Werte. Nur die Fächer. Erziehung, Anstand, und anderes lernen wir nicht. Nicht mal Knigge Regeln, was manche bitter nötig hättten
Wenn er das Passwort bekommen hat warum sollte es dann Illegal sein? So lang er nicht auf einem anderen weg an das Passwort gekommen ist, ist hier nichts illegal
... und ergänzend: Traurig genug, dass man das in der Schule lernen müsste, weil die eigentlichen Erzieher schon vorher gründlich versagt haben.
Wenn er keine offizielle Genehmigung des Betreibers hat, dann ist das illegal und der Betreiber kann sogar Strafanzeige stellen
Manchmal frag ich mich ernsthaft und gerade hier bei GF immer öfter: Überlegt die Mehrheit der heutigen Jugend überhaupt noch bevor ne Handlung erfolgt?
Ist es illegal: Ja, fremdes Eigentum oder Betriebsmittel dürfen nur genutzt werden, wenn Besitzer oder Eigentümer diesem zustimmen oder von einer Zustimmung ausgegangen werden darf.
Ist es strafbar: Solange damit keine kriminellen Tätigkeiten betrieben werden, kann es schon eine Straftat sein. Dennoch wird es schwer nachzuweisen sein, dass das Passwort nicht zur Nutzung heraus gegeben wurde.
Damit hier in meinem Netz solche Fragen aufkommen, steht schon im Namen "nur-mit-erlaubter-Verwendung".
Das ist natürlich verboten, aber ich nehme an das bekommt keiner mit.
Doch, das kannst du mitbekommen. Spätestens dann, wenn die Haftbefehle einflattern, weil über dieses Wlan Straftaten begangen worden sind. Außerdem ist das Wlan langsamer, wenn sich einer von außen dranhängt. Ich habe meinen Nachbarn damals erlaubt, unser Wlan mitzubenutzen, bis die ihren eigenen Anschluss hatten und das war bedeutend langsamer.