Ist es schlimm, wenn man als Kind ein Gebet verpasst (Islam)?

6 Antworten

Dem Nichtverantwortlichen werden in der Phase seiner Nichtverantwortlichkeit zwar keine Sünden aufgeschrieben, jedoch ist es für die Eltern Pflicht, die Kinder ab sieben Mondjahren zum Gebet aufzufordern.

Wenn das Kind zehn Jahre sein sollte, ist es sogar erlaubt, sein Kind zu schlagen, um die Wichtigkeit des Gebetes zu verdeutlichen, jedoch ist es verboten, das Kind durch dieses Schlagen ernsthaft zu verletzen.

Auch wenn du im Jenseits für die schlechten/verbotenen Taten, die du während dem Diesseits getan hast, nicht bestraft wirst, kann es durchaus sein, dass Gott eine Plage etc. auf das Kind aufgrund der Vernachlässigung des Gebetes.

Zudem neigen Sünder dazu, ihre Sünde immer und immer wieder zu wiederholen, so könnte es passieren, dass du auch im Erwachsenenalter das Gebet aufgrund dem, was du in der Lindheit tatest, vernachlässigt.

Hoffe konnte weiterhelfen,

Viele Grüße,

Dumby

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim

Bist du denn schon in der Pubertät? Man ist erst in der Gebetspflicht ab der Pubertät.

Ansonsten ist es schlimm, ja, wenn man seine Gebete verpasst. Die Gebetspflicht entfällt nie außer bei einer Frau in der Periode.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Ist nicht schlimm. Deutschland ist kein streng religiöser Staat. Du hast nichts zu befürchten. Deine Gesundheit geht vor.


Assalamualeykum,

falls du die Pupertät erreicht hast, darfst du kein Gebet verpassen. In der Sommerzeit also jetzt ist es erlaubt, Isha vorher zu beten. Also du betest Maghrib und direkt danach Isha (aber sollst dann auch schlafen), damit du für Fajr aufstehen kannst, Nach Fajr könntest du je nachdem wann die Schule beginnt nochmal 1-2 Stunden schlafen.

Du kannst auch nach der Schule ein Mittagsschläfchen machen. Kann dir auch empfehlen deine Schilddrüse testen zu lassen und Eisen.

Ich hoffe sehr ich konnte dir helfen, wenn du weitere fragen hast frag in shaa Allah

Schau:

Das fünfmalige Gebet ist Pflicht für jeden erwachsenen Muslim, ob Mann oder Frau, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Kinder sollen ab dem siebten Lebensjahr an von den Eltern zum Gebet angehalten werden. Ab dem zehnten Lebensjahr sollte die Verpflichtung des Gebetes, von Seiten der Eltern, mit entschlossener Konsequenz verfolgt werden.
Verrichten Kinder das Gebet, werden sie dafür von Allah (t) belohnt, jedoch nicht von Ihm bestraft, wenn sie es unterlassen. Vom Zeitpunkt der Geschlechtsreife an sind sie jedoch zum Gebet verpflichtet und gelten hinsichtlich dieser Pflicht als Erwachsene.

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, Seite 20

Bist du schon in der Pubertät? Wenn du Schlafmangel hast und es dir nicht so gut geht, wird Allah dich wohl kaum dafür bestrafen.