Ist es Problem des Käufers oder des Verkäufers wenn im notariell beurkundeten Vertrag falsche IBAN drin ist wegen Fehler des Verkäufers?

2 Antworten

Der Käufer wird durch die Zahlung an die angegebene Kontonummer von seiner Zahlungsverpflichtung befreit.

In einem notariell beurkundeten Vertrag ist keine falsche IBAN, dafür bekommt der Notar schließlich sein Geld.


JayCeD  22.07.2024, 16:21

Der Notar bekommt sein Geld dafür zu bestätigen dass sich beide Parteien über den Vertrag einig waren. Nicht dafür die angegebene Bankverbindung zu prüfen.

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Hafnafir  22.07.2024, 16:24
@JayCeD

Doch, dafür bekommt er das Geld, für die VERTRAGSPRÜFUNG, dazu gehört die IBAN. Weil der Notar die Richtigkeit des Vertrags beurkundet.

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JayCeD  22.07.2024, 16:26
@Hafnafir

Der Notar prüft ob der Vertrag rechtlich richtig ist. Wenn ihn der Verkäufer eine falsche IBAN gibt hat er keine Chance zu erkennen, ob die richtig oder falsch ist.

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Bergfex49  22.07.2024, 16:33
@JayCeD

so sehe ich das auch. Dass Kontonummern in den notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden, ist mir neu. Das kann der Notar ja gar nicht prüfen. Im übrigen muss er ja bei der Beurkundung den Vertrag Wort für Wort vorlesen und anschließend fragen ob alles verstanden wurde bzw. etwas nicht stimmt.

Der Notar teilt nach Bearbeitung des Kaufvertrages., wenn alle Voraussetzungen für die Auflassung vorliegen, dies dem Verkäufer mit damit der seine Kontodaten an den Käufer mitteilt. Diese Mitteilung geht dann vom Notar an den Käufer, wenn der Verkäufer eine falsche Kontonummer angibt, kann der Notar nichts dafür.

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