Ist es okay einem Handwerker Trinkgeld zu geben, oder kommt es komisch rüber?
Gestern wurde meine Küche zu Ende renoviert von 2 Handwerkern. Die waren total nett und haben ihren Job sehr gut gemacht.
Ich habe denen als Dank jeden 50€ gegeben.
Ist aber auch nicht das erste mal, ich gebe oftmals Handwerkern Trinkgeld.
Kommt es komisch rüber, da ja Handwerker bereits ihr Geld verdienen und das so rüberkommen könnte, als würde ich denken die verdienen nicht genug?
16 Antworten
Komisch nicht, ist eine Aufmerksamkeit. Ich hätte denen immer was zu essen und trinken hingestellt , und eventuell noch eine gute Flasche Wein zum Abschluß gegeben. Außerdem beim Chef nochmal lobend erwähnt.
Persönlich finde ich 50 € für jeden etwas viel, eher für beide zusammen. Aber jeder kann machen, was er für richtig hält.
Also 50€ für 2 handwerker ist schon sehr großzügig. Ein 10er pro Person wäre auch eine gute Anerkennung gewesen.
Wichtiger als Trinkgeld ist es eher, mal ein paar belegte Brötchen und Kaffee zu reichen. Das wird immer gerne genommen. Vor allem, wenn man vorher mal fragt, was sie möchten (Stichwort Speiseregeln)
Bei mir bekommen die kein Geld.
Ich koch denen 'ne Tasse Kaffee oder wenn die Sache langwierig ist, gibts auch was zu essen.
Darüber freuen die sich oft mehr, als wenn man denen gönnerhaft einen Schein in die Hand drückt.
Die Hälfte hätte es auf jeden Fall auch getan, aber prinzipiell ist Trinkgeld in Ordnung. Jedenfalls wenn die Jungs auch gut gearbeitet haben.
Die Annahme von freiwillig gegebenem ortsüblichem Trinkgeld wird bei ArbeiterInnen (z.B. KellnerInnen im Gastgewerbe) grundsätzlich zulässig sein. Wer darf kein Trinkgeld annehmen? Für Angestellte ist die Annahme von Belohnungen oder Provisionen ohne Einwilligung des Arbeitgebers grundsätzlich verboten.
Ja, aber dürfen es nur annehmen wenn Arbeitgeber zustimmt.
Die Annahme von freiwillig gegebenem ortsüblichem Trinkgeld wird bei ArbeiterInnen (z.B. KellnerInnen im Gastgewerbe) grundsätzlich zulässig sein. Wer darf kein Trinkgeld annehmen? Für Angestellte ist die Annahme von Belohnungen oder Provisionen ohne Einwilligung des Arbeitgebers grundsätzlich verboten.