Ist es legal, die eigene Freundin für Geld an Kumpels auszuleihen?
Also dass die dann mit denen schläft usw
7 Antworten
Das dürfte im Normalfall unter § 181a StGB (Zuhälterei) fallen und somit strafbar sein:
§ 181a Zuhälterei
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder
2. seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben,
und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die persönliche oder wirtschaftliche Bewegungsfreiheit einer anderen Person dadurch beeinträchtigt, dass er gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung der anderen Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.
(3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird auch bestraft, wer die im Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Handlungen oder die in Absatz 2 bezeichnete Förderung gegenüber seinem Ehegatten oder Lebenspartner vornimmt.
Dann lies mal:
Mit Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder
2. seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben, und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die persönliche oder wirtschaftliche Unabhängigkeit einer anderen Person dadurch beeinträchtigt, dass er gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung der anderen Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.
(3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird auch bestraft, wer die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Handlungen oder die in Absatz 2 bezeichnete Förderung gegenüber seinem Ehegatten oder Lebenspartner vornimmt.
Nein
3) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List zu der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder den in Absatz 1 Nummer 2 bezeichneten sexuellen Handlungen veranlasst.
Das ist das ganz normale Geschäftsmodell jedes Zuhälters.
Prostitution ist ein Gewerbe, Zuhälterei ist eine Straftat.
Und wer das anmeldet, hat bei den Behörden ein Geständnis abgegeben :)
Nein, das ist Zuhälterei.
muss man erstmal nachweisen können, dass die nicht einfach aus spaß am sex mit denen schläft und die ihm nicht einfach geld geben weil sie ihn gern haben.
Sagt sich der Bankräuber auch, zuerst müssen die mir das beweisen. Trotzdem ist es eben eine kriminelle Handlung die geahndet wird.
beim bankraub ist der beweis sehr leicht, hier wird es schwer, erst recht wenn nur in bar bezahlt wird und das geld fix wieder ausgegeben ist.
das problem dabei ist, dass man bargeld überall verstecken kann und selbst wenn die was finden muss mann dann erstmal beweisen, dass man das geld von der anderen person bekommen hat. wie willst du das machen?
Da muss nur die Freundin verärgert sein und bei der Polizei eine Anzeige erstatten und schon wird dem Vorwurf nach gegangen.
Glaub mir, die können das bei so einem kleinen suerschlaeuen Zuhälter, ganz schnell
no doubt --- die Staatsanwaltschaft macht das ständig bei so kleinen Wic***n, die sich für die Größten halten
was für ein schwachsinn! der typ der das geld bekommt wird nicht sagen, dass er seine freundin verkauft. die freier werden nicht sagen, dass sie dafür bezahlen und sie wird sagen, sie hat spaß am sex und die zahlen nicht. da kann die staatsanwaltschaft absolut nichts machen.
ich geh davon aus, dass sie dicht halten wird. klar wenn einer so dumm ist und das bei der polizei offen zu gibt ist klar, dass was raus kommt. aber wenn ALLE dicht halten kann es nicht raus kommen, da gibt es absolut keine möglichkeit.
Es wird immer Neider geben, die dir auf die Pfoten schauen und deine Machenschaften durchschauen werden.
Kann auch ein Freier sein, der mit der Leistung nicht zufrieden war oder eben sonst einen Groll auf dich hat.
Denn im Gegensatz zu dir handeln alle sonstig Beteiligten legal. Müssten also nicht mit eigenen rechtlichen Konsequenzen rechnen.
auch dann gehst du wieder davon aus, dass jemand den mund auf macht.
Naiv zu glauben, dass dies nicht passieren wird, da du immerhin noch kein Mafioso bist...denn, mit denen will sich kaum wer anlegen.
ich wüsste kein grund, wieso es passieren sollte. bei meinem kumpel kam auch nie was raus, aber man darf halt nicht gierig sein, der hat das insgesamt nur glaub 5 oder 6 mal gemacht.
Ja, siehst du und schon plapperst du dies hier in der Öffentlichkeit aus, meinst du bist anonym unterwegs.
Nur manchmal ist die Welt kleiner als man meinte, eh grad dann, wenn man etwas Dreck am Stecken hat.
Kommissar Zufall lässt grüssen.
Muss man das als Gewerbe anmelden?