Ist es juristisch unangreifbar, wenn 50 Meter vor Ende einer 30er Zone geblitzt wird?
Ich bin vor ein paar Tagen auf einer breiten Ausfallstrasse, die aber für rd. 2 km durch ein Wohngebiet führt und daher tagsüber Mo-Fr auf 30 limitiert ist, geblitzt worden.
An der Stelle steht 50 m weiter das Ende-Schild, zudem weitet sie sich auf 2 Spuren aus. Irgendeine Gefährdung (Wohnhäuser stehen dort nicht mehr) wegen 50 km/h ist m.E. nicht mehr vorhanden, riecht mir nach Abzocke und nicht als Präventivmaßnahme
Kann man dagegen vorgehen?
4 Antworten
Klar kannst du dagegen vorgehen. Aber ganz ehrlich – billiger wird es für dich, wenn du das Knöllchen zahlst und es so akzeptierst, denn deine Erfolgschancen gehen gegen null, wenn nicht ein Messfehler am Gerät vorliegt und bewiesen werden kann.
Und ohne dir zu nahe treten zu wollen – 50 m vor dem Ende der Zone 30 zu blitzen, finde ich eigentlich auch in Ordnung, du musst ja auch schon vorher schneller gewesen sein, sonst hätte man dich ja nicht im Abstand von 50 m zum Schild blitzen können, außer du hast plötzlich Vollgas gegeben. Zumal es uns Autofahrern auch nicht obliegt über die Sinnhaftigkeit einer Tempozone zu entscheiden. Entweder wir akzeptieren sie und dürfen dann fahren oder wir akzeptieren die vorgegebenen Geschwindigkeiten eben nicht und dürfen dann auf Dauer vermutlich nicht mehr fahren.
Es war eine 30er zone. Da muss man sich bis zum Ende an die 30 halten, egal wie die Straße aussieht. Man könnte dich auch 10m davor noch blitzen.
Und 50m davor schon zu beschleunigen ist auf jeden Fall zu früh... Das du geblitzt wurdest heißt, du hast noch weiter davor angefangen zu beschleunigen :/
Und ist es dir den Aufwand wert juristisch dagegen vorzugehen? Wie viel schneller warst du? 15 kmh?
Ja klar die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis zum Schild
"Juristisch angreifbar" ist alles irgendwie. Allerdings in den meisten Fällen erfolglos.