Ist es illegal ein Ticket vor dem Stadion zu verkaufen?

11 Antworten

Nein, es ist nicht illegal, dein Ticket zu erkaufen, dass du nicht mehr brauchst. Es ist nur illegal, wenn du mehrere Karten im Internet kaufst und die dann zu einem höheren Preis weiter verkaufst, um damit Gewinn zu machen. Dein Ticket kannst du bedenkenlos weiterverkaufen. Außer es ist personalisiert, also es steht dein Name drauf. Dann ist es nicht übertragbar.


kevin1905  26.02.2016, 12:59

Es ist nur illegal, wenn du mehrere Karten im Internet kaufst und die
dann zu einem höheren Preis weiter verkaufst, um damit Gewinn zu machen.

Das ist nicht per se illegal sondern die Definition einer gewerblichen Tätigkeit (§ 15 Abs. 2 EStG). Daraus würden sich dann lizenz- aber auch steuerrechtliche Schwierigkeiten ergeben.

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Solange du dadurch keinen Gewinn machst und das Tickt nicht personalisiert ist, ist es im Prinzip nicht verboten.

Wenn du das Ticket aber an jemanden verkaufst, der Stadionverbot hat, dann könntest du trotzdem Ärger bekommen. Auch darfst du ein Ticket nicht an einen Fan der Gast-Mannschaft verkaufen.


LuxMayer  26.02.2016, 11:06

Natürlich darf man ein Ticket an Fans der Gast-Mannschaft verkaufen.. 

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Panazee  26.02.2016, 11:23
@LuxMayer

In den AGBs der Vereine steht drin, dass die Tickets nicht an Fans der Gastmannschaft weiter gegeben werden dürfen.

Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;
b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Club gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;
d) Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden;
e) Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben;
f) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Club zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
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kevin1905  26.02.2016, 13:00
@Panazee

Ob die Klausel so allgemein formuliert vor Gericht stand hält, würde mich mal interessieren.

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kevin1905  26.02.2016, 13:01
@Panazee

Ob die Klausel so allgemein formuliert vor Gericht stand hält, würde mich mal interessieren.

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kevin1905  26.02.2016, 13:02
@Panazee

Ob die Klausel so allgemein formuliert vor Gericht stand hält, würde mich mal interessieren.

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Sind ja keine gefaketen oder so:D
Und solange du denen nicht die Kundschaft klaust, wird sich auch sicher keiner beschweren. Schlimmstenfalls wirst du gebeten das Gelände zu verlassen.

Der Bundesgerichtshofs hat festgestellt, daß es privaten Käufern möglich sein muss, im Falle einer Erkrankung oder einer Verhinderung die Karte weiterverkaufen zu können (vgl. BGH, Urt. v. 11.09.2008 – I ZR 74/06). Dies entspricht dem Grundsatz der Verkehrsfähigkeit von Wirtschaftsgütern. Etwaige angedrohte Strafen sind ebenfalls unwirksam.

Du kannst also jederzeit Karten weiterverkaufen. Machst Du damit allerdings Gewinn jenseits der Bagatellgrenze von 50€, sind Steuern darauf zu entrichten.



schwarzwaldkarl  26.02.2016, 11:05

Etwaige angedrohte Strafen sind ebenfalls unwirksam

normalerweise werden auch keine Strafen angedroht, aber die Schwarzhändler werden in der Regel gesperrt und bekommen keine Tickets mehr... 

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Eigentlich spricht nichts dagegen. Vermutlich wirst Du nur einen geringeren Preis erhalten, sofern die Veranstaltung nicht ausverkauft ist.