Ist es gesetzlich verboten bei einer leiharbeitsfirma zu kündigen und dann in der Firma wo man zu gewiesen wurde anzufangen?
Folgende frage,
Ich bin leiharbeiter und der Betrieb in dem ich schon 6 monate arbeite möchte mich übernehmen. Wegen "zu vielen" krankheitstagen(Arbeitsunfall,corona Verdacht,usw.) will die leiharbeitsfirma das ich weitere 3 monate über die angestellt bin oder der Betrieb eine hohe Ablösesumme zahlt. die der Betrieb verständlicherweise nicht zahlen will.
Mein Vorschlag war dann das ich kündigen könnte und mich dann in dem Betrieb einstellen lasse (natürlich würde ich vorher schon alles klären und den Vertrag unterschreiben)
Da wurde mir aber mitgeteilt das wenn ich kündige und in dem Betrieb anfange das mein neuer Arbeitgeber eine hohe Strafe zahlen muss wenn das raus kommt. Stimmt das ?
Ich meine das hat die leiharbeitsfirma doch nicht zu interessieren was ich nach meiner Kündigung mache.
Gibt es da solche gesetzte die mir verbieten in dem Betrieb anzufangen?
7 Antworten
Das macht der Leiharbeitsfa. keine Freude, wenn Du Dich dann beim Entleihbetrieb bewirbst.
Es gibt dann Übernahmen. Meist zahlen die Firmen Provisionen für die Übernahme. Bei uns wurde das so geregelt, daß die Leihfa dann weitere Leiharbeiter schicken darf und man hat auf Provisionen verzichtet
Ob Du dann gegen Deinen Arbeitgeber mit diesem Verhalten verstößt, ist wahrscheinlich und zieht eine Vertragsstrafe nach sich.
Gesetze nicht, aber entsprechende Verträge zwischen den Leiharbeitsfirmen und den Betrieben in denen die Mitarbeiter dann beschäftigt werden.
Normalerweise wird da eine Wartezeit zwischen der Kündigung eines Leiharbeiters und der Möglichkeit der Einstellung in dem Betrieb, wo er bislang beschäftigt war eingebaut.
Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber gab das regelmäßig Stress, wenn man wieder ein Leihmitarbeiter fest eingestellt werden sollte, der Verleiher ihn aber nicht so einfach gehen lassen wollte.
Wir hatten damals häufig Leiharbeiter aus ortsansässigen Firmen, deren Hauptgeschäft aber nicht das verleihen ihrer Mitarbeiter war, sondern die das bei Bedarf und wenn es möglich war auch mal gemacht haben.
Die waren natürlich not amused, wenn wir denen regelmäßig ihre MA abgeworben haben, weil sie die natürlich auch selber brauchten.
Es gibt aber durchaus Leihfirmen, die entsprechende Verträge mit den jehweiligen Firmen abschließen wo ein schneller Überhgang von MA die fest eingestellt werden sollen möglich ist.
Ich bin damals auch so übernommen worden und ein nicht kleiner Teil meiner Abteilungskollegen ebenso.
Es ist absolut üblich, dass Leiharbeitsfirmen Ablöse verlangen. Wie schlussendlich dein Fall vor Gericht ausgehen würde, kann ich nicht beurteilen.
Das ausleihende Unternehmen hat einen Vertrag geschlossen, gegen deren Regeln es im Falle der Übernahme verstoßen würde.
Persönlich halte ich das für sittenwidrig, ich bin aber kein Rechtsverdreher.
Leiharbeit ist leider moderne Sklavenhaltung.
Du hast an keiner Stelle Nachteile, das einstellende Unternehmen aber.
Es ist nicht gesetzlich verboten. Es ist aber heutzutage vertraglich festgehalten (zwischen Entleiher und Leiher) dass du nicht innerhalb der nächsten 12 Monate fest eingestellt werden darfst. Sollte es trotzdem passieren und der Entleiher bekommt davon Wind, muss dein neuer Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zahlen.
Frag mich nicht warum weshalb, wir hatten jedenfalls den Fall erst vor kurzem wo wir 3000€ „Strafe“ zahlen sollten… für mich fühlt sich das wie ein moderner Sklavenhandel an.
Es gibt einige wenige Leiharbeitsfirmen, die auch ihre Mitarbeiter nach 6 Monaten ziehen lassen.
Es ist nicht Gesetzlich verboten, aber solche "Abkommen" zwischen Leiharbeitsfirmen und Auftraggebern der selben gibt es wirklich und sind auch legitime Vertragsbestände beider Parteien!