Ist es eine Straftat, wenn man unter 18 ein E-Roller ausleiht?
Hey, ich möchte gerne wissen ob es eine Straftat ist wenn man unter 18 ein E-Scooter (Lime, Tier, Voi...usw) ausleiht. Sehe dabei viele Kinder die schon aufm Roller sind und damit rumfahren.
danke!!
1 Antwort
Das Ausleihen und Fahren eines E-Scooters unter 18 Jahren kann zwar gegen die Nutzungsbedingungen des Anbieters verstoßen, ist jedoch in der Regel keine Straftat. Es gibt dabei jedoch einige rechtliche Aspekte zu beachten:
1. Mindestalter in Deutschland
Die meisten E-Scooter-Anbieter wie Lime, Tier oder Voi setzen ein Mindestalter von 18 Jahren voraus, um einen E-Scooter auszuleihen. Dies ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Ein Verstoß gegen diese AGB ist kein Verbrechen, sondern ein zivilrechtlicher Verstoß, der für Minderjährige in der Regel keine größeren Konsequenzen hat. Allerdings könnte dies ein Problem für die Eltern sein, falls es zu Schäden oder Unfällen kommt.
2. Fahrerlaubnis
E-Scooter in Deutschland erfordern mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM (z. B. Mofa-Führerschein). Diese ist ab 15 Jahren erhältlich. Wenn jemand ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt, könnte dies ein Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sein, was als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat geahndet werden kann.
Kinder unter 14 Jahren dürfen E-Scooter grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
3. Versicherung
E-Scooter haben eine Haftpflichtversicherung, die nur dann greift, wenn die Nutzungsbedingungen eingehalten werden. Minderjährige, die ohne Erlaubnis fahren, sind also
Du hast absolut recht! Nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dürfen Elektrokleinstfahrzeuge wie eScooter, die eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten, ab 14 Jahren führerscheinfrei auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
Ein Führerschein der Klasse AM ist nur dann erforderlich, wenn der eScooter schneller als 20 km/h fährt, über einen Sitz verfügt, und somit als "Leichtmofa" eingestuft wird (z. B. mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h).
Danke für die Korrektur!
🥰😘
Die Antwort ist falsch eScooter nach eKFV sind führerscheinfrei und dürfen ab 14 Jahren auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Den AM Führerschein braucht man nur für 45km/h eScooter mit Sitz.