Ist es eine Beleidigung wenn ein fremnder Mann mich (29 Jahre alt) mit "mein liebes Fräulein" anspricht?
"Mein liebes Fräulein" kenne ich nur von Eltern die mit ihren minderjährigen Kindern schimpfen. Ich empfinde es mindestens als sehr unfreundlich und respektlos eine fremde erwachsene Frau so anzusprechen. Aber ist es auch eine Beleidigung im gesetzlichen Sinne die man anzeigen könnte?
Wie alt war der Mann ungefähr?
Vielleicht so zwischen 40-50. Schwer zu sagen da er eine Maske trug und ich allgemein schlecht darin bin das alter von anderen Leuten einzuschätzen.
5 Antworten
Ich würde sagen, das ist eine Frage des Kontext, wann, wie und von wem diese Redewendung , in welchen Zusammenhang benutzt wurde.
Grundsätzlich könnte es gar als ein Kompliment gemeint sein. wenn ein Fremder das als Ansprache benutzt. ( Je nach Ursprung und Generation)
Eine anzeigenwürdige Beleidigung, ist es sicherlich nicht.
Anzeigen nur, wenn Du Dich lächerlich machen willst. Fräulein war eine gängige Anrede für unverheiratete Frauen, zugegeben mittlerweile veraltet, aber weder eine Beleidigung, noch ist es die Sache wert deswegen jemand anzuzeigen. Unsere Behörden sind eh schon überlastet, wegen Pille Palle...
Bist Du verheiratet, kannst du denjenigen darauf hinweisen, bist du es nicht und es stört Dich, gilt das gleiche, aber höflich wie gesagt, denn Fräulein ist keine Beleidigung. In meiner Straße wohnte eine Frau, über 90, die bestand auf Fräulein, weil sie eins war. Als sie starb, stand auf dem Grabstein, geht ungeöffnet zurück...;-)
Dann hättest Du ihm antworten sollen: "Mein liebes Männlein, was ist das Problem?"....
Da kommt es wohl noch sehr auf den Tonfall an, aber in den meisten Fällen kommt "mein liebes Froillein" doch sehr von oben herab; das ist nicht beleidigend, aber es ist geringschätzig.
Anzeigen? Eher nicht.
Umdrehen und gehen.
Danke. Wolle nur wissen ob ich überreagiert habe weil es mich extrem aufgeregt hat.
In dem Fall schon. Der Ton war entsprechend abwertend da er auch gleich mich angemeckert hat und den Satz so begonnen hat.
Jetzt lohnt sich doch ein zweiter Blick: Warum hat er Dich angemeckert? War er in der Sache im Recht? Dann könnte Dein Aufreger auch ein hübsches Ablenkungsmanöver von der eigentlichen Sache sein. ;-))
Erstens nein jatte er nicht. Zweitens selbst wenn dann gibt es ihm nicht das recht mich zu beleidigen bzw in diesem ton anzusprechen.
Klar, aber er hat Dich damit ja nicht beleidigt; ich dachte, das hätten wir geklärt.
Ein Recht, diesen Ton anzuschlagen .... das ist kompliziert. Es ist idR unangemessen und unhöflich und deswegen abzulehnen. Unhöflichkeiten sind aber nicht verboten oder strafbar. Hier ist es an Dir selbst, Dich dem zu entziehen oder schlagfertig zu kontern.
Aufregen bringt nichts; das macht es für ihn nur noch viel spannender, wenn er das mitkriegt.
"Mein liebes Froillein, sinn'se doch so gut und reschen'se sich net so uff, gell?!"
... um mal ein Beispiel zu liefern, wo "mein liebes Froillein" eher nett gemeint ist.
Es ist keine Beleidigung nein. Aber hochgradig degradierend. Kann man auch so mitteilen
Kommt auf seinen Ton an find ich. Also muss nicht unbedingt böse gemeint sein.
In dem Fall schon. Der Ton war entsprechend abwertend da er auch gleich mich angemeckert hat und den Satz so begonnen hat.
Ja aber jemanden mit "mein liebes Fräulein " auszuschimpfen ist was anderes. Spielt darauf an das er mich sicherlich für minderjährig hielt.