Ist eine mündliche Vereinbarung immer bindend?
Hallo,
man weiß ja mittlerweile, dass auch durch mündliche Vereinbarungen Kaufverträge wirksam gemacht werden können.
Bezieht sich das auch auf Arbeitsverträge?
Folgendes Problem: Stelle 1 bietet mir einen tollen Job an (Beginn: April). Arbeitgeber fragt, ob ich ernsthaftes Interesse habe. Ich sage ja, gefällt mir sehr gut. Unterschrieben wird noch nichts.
Gedanklich warte ich aber noch auf eine Rückmeldung von Stelle 2. Sagen wir, die würden März/April plötzlich auf mich zukommen und mir ein attraktiveres Angebot machen.
Beide Jobs gefallen mir tatsächlich sehr gut und ich hätte wirklich auch an beiden Interesse, aber Stelle 2 überwiegt aufgrund einer wichtigen Angelegenheit.
Dass ich so oder so Stelle 1 dann vorher Bescheid geben würde, wenn ich mich für Stelle 2 entscheide, ist klar, aber würde ich mich dann strafbar machen, weil sie durch das Gespräch bereits auf mich zählen oder zählt hier nur die Unterschrift auf dem Vertrag?
Bitte nur antworten, wenn ihr wirklich Ahnung habt. Bitte kein "Ich glaube/denke, vielleicht/bestimmt/wahrscheinlich" o.ä..
Vielen Dank!
2 Antworten
Nein da brauchst du dir keine Gedanken machen, solange du rechtzeitig Bescheid sagst.
Du machst dich damit definitiv nicht strafbar, die werden sicherlich enttäuscht sein aber mehr auch nicht. :)
Bezieht sich das auch auf Arbeitsverträge?
Ja. Auch Arbeitsverträge können mündlich geschlossen werden. Sie müssen aber gem. §2 NachwG binnen eines Monats niedergeschrieben sein