Absage nach Zusage?
Hey Leute,
ich habe eine Frage. Ich habe vor 2 Monaten eine mündliche Zusage auf einen Job bekommen. Habe den angenommen und diese denken, dass ich im ca. 3 Wochen bei ihnen anfange. Aber im Laufe der Zeit habe ich die Interesse an dem Job verloren und will meine mündliche Zusage entziehen. Habe nichts unterschrieben. Wie fängt man so eine Email an? Es ist mir auch sehr unangenehm um ehrlich zu sein, aber ich weiß nicht wie ich das genau Vermitteln soll, da die Firma wirklich überzeugt ist, dass ich kommen werde.
Danke im voraus
Mfg
6 Antworten
Du hast ja nicht einmal einen Vertrag. Die können Dir genauso kurz vor knapp sagen: ne, doch nicht.
Schreib höflich und sachlich.
Als Idee:
Sehr geehrte..,
wir hatten besprochen, dass ich zum.. bei Ihnen anfangen könne.
Es haben sich in der Zwischenzeit persönlich Veränderungen bei mir ergeben, so dass ich die Stelle nicht antreten kann.
Eine vertragliche Verpflichtuing besteht beiderseits bisher nicht, so dass ich Sie hiermit nur über die Entscheidung meinerseits informieren möchte.
Mit freundlichen Grüßen..
Guten Morgen, da Du nichts unterschrieben hast kannst Du die Absage formlos schreiben. Hast Du denn schon was anderes? Ansonsten würde ich den Job behalten auch wenn kein Interesse mehr besteht, kannst Dich ja dann aus Job weg bewerben, lieben Gruß
Fairer Weise kannst du die darüber Unterrichten, naja wenn du nichts unterschrieben hast dann brauchst du ja eigentlich auch nicht dahin gehen, ihr habt ja kein Vertrag
Doch! Arbeitsverträge können und dürfen mündlich geschlossen werden.
Da man sich einig war, liegt ein Arbeitsvertrag vor!
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Zusage und das mir damit entgegengebrachte Vertrauen. Umso schwerer fällt es mir, Ihnen heute – nach reiflicher Überlegung – mitteilen zu müssen, dass ich die Stelle nicht antreten kann, da ich zeitgleich eine zweite Stelle angeboten bekam, die aktuell besser meiner Qualifikation entspricht.
Mfg
Arbeitsverträge können und dürfen auch mündlich geschlossen werden.
Ihr seid euch einig gewesen = es besteht ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag
Dieser muss von Dir GEKÜNDIGT werden!
Eine Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift dem Arbeitgeber zugestellt werden. E-Mail ist NICHT ausreichend/geeignet/nicht zulässig!
Die Kündigungsfristen richten sich nach BGB!