Ist ein Schultag am Brückentag erlaubt?
Hallo Community,
Ich habe mal eine Frage. Am 01.11. Ist ein Brückentag, jedoch hat mein Schulleiter daraus einen normalen Schultag gemacht, d.h. ich muss in die Schule, obwohl es ein Brückentag und somit ein Ferientag ist. Ist das erlaubt?
Ich bitte um schnelle Antworten.
MfG
David
8 Antworten
Da es kein gesetzlicher Feiertag ist, kann er das machen
Am 1.11 ist Allerheiligen, und soviel ich weiß, ist das ein Feiertag und kein Brückentag. Allerseelen am 2.11 hingegen ist manchmal ein Brückentag, dieses Jahr aber nicht, weil es an einem Samstag fällt.
Außerdem legt jede Schule einzeln fest, wann die Brückentage sind. In Österreich heißen sie übrigens "schulautonome Tage"
Allerheiligen und Allerseelen wird n u r in katholischen Bundesländern gefeiert bzw. gedacht. Die Evangelischen haben keine Heiligen und für die Toten gedenken sie am Totensonntag.
Ein Brückentag ist ein Wochentag zwischen Feiertag und Wochenende!
Kann man freigeben, muss man aber nicht!
Es ist am 31.10. Feiertag. Nicht am 1.11.
ein Brückentag und somit ein Ferientag
Wie kommst du denn auf die Idee? Nein, der 1.11. ist ein ganz normaler Tag. So wie jeder andere auch.
Nur, dass ein Tag zufällig zwischen einem Feiertag und dem Wochenende ist, macht ihn das nicht automatisch zu einem Ferientag. Sobald du arbeitest und deinen Urlaub selbst planen kannst, kannst du an diesem Tag natürlich Urlaub einreichen, damit du ihn als Brückentag nutzen kannst. Bis jetzt bist du aber noch in der Schule, und die Urlaubsplanung obliegt nicht dir.
Ist das erlaubt?
Ja, es ist erlaubt, dass an einem Schultag auch Schule ist.
Ein Brückentag ist ein Tag,für den die Schulkonferenz beschließen kann, dass er ein freier Tag ist. Sie muss aber nicht.
Der 1. November ist übrigens gesetzlicher Feiertag nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
In den anderen Bundesländern ist er normaler Arbeitstag.
in überwiegend katholischen Bundesländern, im Norden, wo es meistens Evangelische gibt, da wird nicht gefeiert bzw. gedacht.