Ist ein per Fernsteuerung wegklappbarer Kennzeichenhalter erlaubt am Auto?
Da ich ja nichts am Kennzeichen ändere solange er ausgeklappt ist sollte es ja legal sein? Wenn nicht: wo finde ich den entsprechenden Gesetzesartikel?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerBayer80/1648884749783_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1648884750000)
Nein ist nicht legal. Das Kennzeichen muss fest und unveränderlich befestigt sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Andreas674/1704431469217_nmmslarge__0_0_399_399_09e6eee5ce7a1134077894ed9a741776.jpg?v=1704431469000)
Achso okay dann steht vermutlich irgendwo dass es "fest" sein muss.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
StVZO §10, Absatz 5:
Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein....
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das Gegenteil von fest ist beweglich und genau das ist es, wenn es klappbar ist.
An andere Stelle sind auch genau Winkel und Höhe der Anbringung beschrieben sowie die Blickwinkel, aus denen es sichtbar sein muss. Spätestens dagegen würde man dann verstoßen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Amtsschreck/1610296424512_nmmslarge__483_0_1935_1936_447a0a849b50f11f492cc186b6807c2b.jpg?v=1610296425000)
Klappbar wäre die Halterung, nicht das Nummernschild selbst. Das Nummernschild wäre nach wie vor mit der Halterung fest verbunden ;-)
Aber natürlich weiß ich, was gemeint ist. Schon ok. Gemeint sind Richtlinien für KFZ-Hersteller.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Klappbar wäre die Halterung, nicht das Nummernschild selbst. Das Nummernschild wäre nach wie vor mit der Halterung fest verbunden ;-)
Daraus könnte man wahrscheinlich einen köstlichen Dialog mit einem Polizisten als Comedy entwickeln.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
§10 StVZO
§ 22 StVG
Kennzeichenmissbrauch
Dazu gibts einige Urteile.
Naja, so gesehen ändert das Wegklappen eines Kennzeichens ja nichts daran, dass es nach wie vor vorhanden und fest angebracht ist. Es ist dann nur nicht mehr sichtbar. Der Gesetzestext ist in dieser Hinsicht weit interpretierbar (wie so oft).