Ist ein heimlich aufgezeichnetes Gespräch gerichtlich verwertbar?

6 Antworten

Auch wenn es nicht zugelassen wird, es wird Zweifel nähren, zu Gunsten von B.

A hat also dem Sohn des B gestanden, die Vergewaltigungsvorwürfe zu Unrecht erhoben zu haben und dies hat B aufgezeichnet.

Jetzt hätte A gerne, dass diese Tonaufnahme nicht vor Gericht verwendet werden darf, und dass ihre Glaubwürdigkeit also nicht in Zweifel gezogen werden darf.

Wenn aber das herausgerutschte Geständnis der Wahrheit entspräche, dann wäre es doch äußerst schlimm, wenn B für eine Tat verurteilt würde, die er nicht begangen hat.

Nein!

Dazu kommt, dass sich B's Sohn durch die Aufnahme selbst strafbar gemacht hat.

B's Sohn könnte jedoch zu diesem Gespräch eine eidesstattliche Versicherung abgeben, was die Beweiskraft erhöht.

Davon abgesehen, müsste die Vergewaltigung bewiesen werden. Was nicht stattgefunden hat, dürfte auch kaum zu beweisen sein.

Wohl eher nicht, da einer Aufzeichnung hätte zugestimmt werden müssen?


Dmdmsl 
Beitragsersteller
 18.08.2021, 06:59

Aber das wäre ja ein Witz wegen solchen Kinderkram so etwas nicht aufgeklärt wird.

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T3Fahrer  18.08.2021, 07:06
@Dmdmsl

Grundsätzlich gebe ich dir recht. Andererseits – wo will man da eine Grenze ziehen? Jeder muss sich an Gesetze und Vorgaben halten…

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BLAEKK  18.08.2021, 07:16
@Dmdmsl

Glücklicherweise ist es nicht an einfältigen Menschen wie Dir, zu entscheiden welches Gesetz “Kinderkram” ist und welches nicht.

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Mit nem guten Anwalt kriegst du sowohl Situation 1 als auch Situation 2 hin.