Ist ein heimlich aufgezeichnetes Gespräch gerichtlich verwertbar?
Die A beschuldigt den B einer Vergewaltigung
B beteuert seine Unschuld, B's Sohn treibt A immer weiter in die Enge, redet auf A ein wieso sie B zu Unrecht belastet , und der A rutscht plötzlich ein Geständnis raus , dann hielt A sich die Hand vor dem Mund und verschwand.
6 Antworten
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Auch wenn es nicht zugelassen wird, es wird Zweifel nähren, zu Gunsten von B.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
A hat also dem Sohn des B gestanden, die Vergewaltigungsvorwürfe zu Unrecht erhoben zu haben und dies hat B aufgezeichnet.
Jetzt hätte A gerne, dass diese Tonaufnahme nicht vor Gericht verwendet werden darf, und dass ihre Glaubwürdigkeit also nicht in Zweifel gezogen werden darf.
Wenn aber das herausgerutschte Geständnis der Wahrheit entspräche, dann wäre es doch äußerst schlimm, wenn B für eine Tat verurteilt würde, die er nicht begangen hat.
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Nein!
Dazu kommt, dass sich B's Sohn durch die Aufnahme selbst strafbar gemacht hat.
B's Sohn könnte jedoch zu diesem Gespräch eine eidesstattliche Versicherung abgeben, was die Beweiskraft erhöht.
Davon abgesehen, müsste die Vergewaltigung bewiesen werden. Was nicht stattgefunden hat, dürfte auch kaum zu beweisen sein.
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Wohl eher nicht, da einer Aufzeichnung hätte zugestimmt werden müssen?
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Mit nem guten Anwalt kriegst du sowohl Situation 1 als auch Situation 2 hin.
Aber das wäre ja ein Witz wegen solchen Kinderkram so etwas nicht aufgeklärt wird.