Angezeigt als Beifahrer zu unrecht für unfallflucht und fahren ohne fahrerlaubniss?

6 Antworten

Zunächst hat sich dein Vater im.Sinne des 142 StGB strafbar gemacht, weil er vom Unfallort weggefahren ist. Dabei ist es völlig unerheblich, ob man nur um die Ecke fährt oder wie auch immer. Die Polizei sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft und führt in deren Auftrag Ermittlungen durch, belastend, aber auch entlastend. Der Kardinalfehler eines jeden Beschuldigten ist, sich zu der Sache einzulassen. Man muss sich ausweisen, gegebenenfalls den Führerschein vorzeigen, mehr nicht. Wird man wegen etwas beschuldigt, Aussage verweigern und einen kündigen Anwalt aufsuchen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Abgesehen davon,daß sich das sowieso schräg anhört, dürfte jeder halbwegs versierte Anwalt das abschmettern. Wenn es tatsächlich so war,daß ihr die Straße freimachen wolltet,dann ist das Wegfahren der Situation angemessen. Einer hätte bleiben sollen,aber das ist das Einzige. Was die davon haben dich zu beschuldigen, ist die große Frage. Die BTM Kontrolle war genauso übertrieben und wenn negativ,offensichtlich rechtswidrig. In so einer Situation,sollte man außer den persönlichen Angaben nichts sagen und auf einen Anwalt bestehen. Nie irgendetwas aussagen. Niemals!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

nachdem ihr zu 2 gewesen seid wird euch kein richter der welt glauben dass ihr zurück gekommen wärt, in dem falle hätte einer beim unfallfahrzeug warten müssen oder SOFORT ANHALTEN und die polizei anrufen, bei einem unfall darfst du auch die fahrbahn in 2ter spur blockieren musst also keinen parkplatz suchen siehe pflichten des lenkers AAHMM (anhalten absichern helfen melden mitwirken)

Er fuhr dann weiter um dem Block

Damit ergibt sich erstmal der Anfangsverdacht einer Unfallflucht. Ob das angesichts der Umstände auch zu einer Verurteilung führt, werden Staatsanwaltschaft bzw. Gericht entscheiden.

Auch der Umstand, warum zwei Zeugen dich als Fahrer indentifizieren, wird im Laufe der Ermittlungen und notfalls letztlich vor Gericht geklärt werden müssen.

Reichen 2 Zeugen als Beweis für eine Verurteilung? Und gibt es eine Möglichkeit die unschuld zu beweisen?

Der Richter ist frei in seiner Beweiswürdigung. Daher können keine Vorhersagen getroffen werden. Wenn ihr selbst keine Straf-/Verkehrsrechtskenntnisse habt, wäre ein Anwalt möglicherweise eine gute Wahl.

Das Problem ist: Wenn man sich dem Unfall entzieht, egal dank welcher Motivation, ist es schwierig der Polizei glaubhaft zu vermitteln das man nicht abgehauen ist.

Aber am Besten fragste n Anwalt, sieht nämlich so aus als ob du ihn brauchst.