Angezeigt als Beifahrer zu unrecht für unfallflucht und fahren ohne fahrerlaubniss?
Hallo, Heute am 25.12.2023 gegen 13:20 Uhr bin ich (25) und mein Vater (59) zu meiner Mutter gefahren für das Weihnachtsessen.
Mein Vater suchte ein Parkplatz auf bei einem relativ steilen Berg, beim rückwärts fahren (Rollen) rutschte er von der bremse ab und stupste auf ein parkendes Auto an, als er es merkte fuhr er aus der Parklücke fuhr rechts in eine andere Straße und hielt dort an um zunächst keine Autos zu behindern. Dort fiehl im auf das der untere Plastik Grill des gestoßenen Fahrzeuges auf der Anhänger Kupplung klemmte, an dem Fahrzeug meines Vaters war keinerlei Schaden.
Er fuhr dann weiter um dem Block parkte das Auto und wir gingen zusammen zur Unfall Stelle. Wo keine 10 min nach dem Unfall schon die Polizei war.
Diese beschuldigte mich als Beifahrer (ohne Führerschein) das Auto gefahren zu haben obwohl mein Vater den ganzen Sachverhalt schilderte und sich als schuldig stellte, die polizei sagte es gab 2 Zeugen die mich (ohne Führerschein) gesehen haben sollen das Fahrzeug gefahren zu haben.
Mein Vater fährt jetzt 41 Jahre Auto hat keinen Punkt und ist unfallfrei, diese beschuldigung der 2 Zeugen die wir auch nicht gesehen haben erschließt sich mir nicht, zudem habe ich noch nie ein Auto gefahren und keinen Führerschein.
Die polizei beschuldigte uns das wir lügen würden und machten Alkohol tests an uns. Die beide 0,0 % ausgingen.
Dann nahmen sie mich (den beschuldigten) mit für ein Btm test.
Wo ich auch zu 100% sagen kann das ich nichts hatte.
Zudem war ich nie der Fahrer und die Zeugen sah ich auch nicht.
Meine Frage? zählt das als unfallflucht wenn man um den Block fährt und das Fahrzeug abstellt und dann zur unfallstelle geht als unfallflucht?
Zudem werde ich beschuldigt das Fahrzeug gefahren zu haben als ich sagte nein ich war Beifahrer wurde ich als lügner von der Polizei betitelt.. Ich zitiere: (geben sie es jetzt zu! Hören sie auf zu lügen) das selbe sagten 2 beamte auch zu meinen Vater.
Kann mir fast kaum vorstellen das diese zeugen das Fest behaupten ich hatte zudem eine auffallend weiße Strickjacke an (auf dem Beifahrersitz) hatten aber beide eine sehr ähnliche Kappe auf.
Reichen 2 Zeugen als Beweis für eine Verurteilung? Und gibt es eine Möglichkeit die unschuld zu beweisen?
6 Antworten
Zunächst hat sich dein Vater im.Sinne des 142 StGB strafbar gemacht, weil er vom Unfallort weggefahren ist. Dabei ist es völlig unerheblich, ob man nur um die Ecke fährt oder wie auch immer. Die Polizei sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft und führt in deren Auftrag Ermittlungen durch, belastend, aber auch entlastend. Der Kardinalfehler eines jeden Beschuldigten ist, sich zu der Sache einzulassen. Man muss sich ausweisen, gegebenenfalls den Führerschein vorzeigen, mehr nicht. Wird man wegen etwas beschuldigt, Aussage verweigern und einen kündigen Anwalt aufsuchen.
Abgesehen davon,daß sich das sowieso schräg anhört, dürfte jeder halbwegs versierte Anwalt das abschmettern. Wenn es tatsächlich so war,daß ihr die Straße freimachen wolltet,dann ist das Wegfahren der Situation angemessen. Einer hätte bleiben sollen,aber das ist das Einzige. Was die davon haben dich zu beschuldigen, ist die große Frage. Die BTM Kontrolle war genauso übertrieben und wenn negativ,offensichtlich rechtswidrig. In so einer Situation,sollte man außer den persönlichen Angaben nichts sagen und auf einen Anwalt bestehen. Nie irgendetwas aussagen. Niemals!
nachdem ihr zu 2 gewesen seid wird euch kein richter der welt glauben dass ihr zurück gekommen wärt, in dem falle hätte einer beim unfallfahrzeug warten müssen oder SOFORT ANHALTEN und die polizei anrufen, bei einem unfall darfst du auch die fahrbahn in 2ter spur blockieren musst also keinen parkplatz suchen siehe pflichten des lenkers AAHMM (anhalten absichern helfen melden mitwirken)
Er fuhr dann weiter um dem Block
Damit ergibt sich erstmal der Anfangsverdacht einer Unfallflucht. Ob das angesichts der Umstände auch zu einer Verurteilung führt, werden Staatsanwaltschaft bzw. Gericht entscheiden.
Auch der Umstand, warum zwei Zeugen dich als Fahrer indentifizieren, wird im Laufe der Ermittlungen und notfalls letztlich vor Gericht geklärt werden müssen.
Reichen 2 Zeugen als Beweis für eine Verurteilung? Und gibt es eine Möglichkeit die unschuld zu beweisen?
Der Richter ist frei in seiner Beweiswürdigung. Daher können keine Vorhersagen getroffen werden. Wenn ihr selbst keine Straf-/Verkehrsrechtskenntnisse habt, wäre ein Anwalt möglicherweise eine gute Wahl.
Das Problem ist: Wenn man sich dem Unfall entzieht, egal dank welcher Motivation, ist es schwierig der Polizei glaubhaft zu vermitteln das man nicht abgehauen ist.
Aber am Besten fragste n Anwalt, sieht nämlich so aus als ob du ihn brauchst.