Ist die Stechuhr pflicht?

2 Antworten

Ja, es besteht die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit.

§ 16 ArbZG

Wenn du deinen Arbeitgeber verklagst, erklärt ihm der Richter, dass Überstunden zu bezahlen sind und dass die Arbeitszeit zu erfassen ist (was in der Regel Stechuhr bedeutet).

Allerdings braucht du danach wahrscheinlich einen anderen Job weil dein Chef dich irgendwie aus der Firma kicken wird.