Ist die sogenannte Zeitehe/Genussehe haram?
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6 Antworten
Schiiten akzeptieren muttah als legal an, jedoch ist es soweit ich gelesen habe keine Pflicht bei ihnen, Auch dürfen sie das nicht ausnutzen.
Les das und sag es mir danach
"...Und was ihr genossen (Istamta'tum) habt gemäß Vereinbarung, gebt ihnen ihre Brautgabe als Vorschrift. Und es ist keine Sünde, wenn ihr über die Vereinbarung hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft, nach Erfüllung der Vorschrift. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise." (Heiliger Qur'an 4:24)
In diesem Vers wurde weder "Ehe", noch irgend eines seiner Derivate benutzt, sondern ein Derivat des Wortes "Mut'a" (Genuss-/Zeitehe): "Istamta'tum". Das Wort "istamta'a" ist eine Verbalform der Wurzel "mta". Dementsprechend ist die Mut'a eine Form der Ehe, doch die Regularien unterscheiden sich etwas von denen der permanenten Ehe, einschließlich der Tatsache, dass das Paar seinen Vertrag verlängern kann, wie auch das Ende des Verses schon spezifiziert. Es besteht Übereinstimmung unter den Rechtsgelehrten aller Rechtsschulen, dass obiger Vers die Erlaubnis der Zeitehe beschreibt. Auseinander gehen die Meinungen darüber, ob und von wem der Vers zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wurde. Während die sunnitischen Gelehrten die Aufhebung auf den Propheten Muhammad (s.) beziehen, verweisen schiitische Rechtsgelehrte auf das Verbot ab der Kalifenzeit von Umar ibn Chattab.
Zahlreiche sunnitische Kommentatoren, wie Fachr al-Radhi, bestätigen, dass o.g. Vers (4:24) bezüglich der Zeitehe offenbart wurde. Sie erklären gerade heraus, dass die Zeitehe aufgrund o.g. Verses erlaubt wurde und sagen, sie sei später verboten worden.
Umar selbst bezog sich bei seinem Verbot nie auf ein Verbot durch den Propheten Muhammad (s.). Das haben andere erst später getan. Umar sagte selbst: "Die Zeitehe war erlaubt zu Zeiten des Propheten und ich verbiete sie". Der große sunnitische Gelehrte Fachr al-Radhi schrieb in seinen umfangreichen Auslegungen zum Heiligen Qur'an unter o.g. Vers: Umar sagte: Zwei Arten der Zeitehe waren (legal) zur Zeit des Propheten und Ich verbiete sie beide, und Ich bestrafe jene, die sie begehen. Dies sind : Zeitehe der Pilgerfahrt und die allgemeine Zeitehe". Tafsir al-Kabir, al-Fachr al-Radhi, - Musnad Ahmad Ibn Hanbal, Band 1, Seite 52
Zahlreiche Überlieferungen hierzu zeigen, dass beide Formen der Zeitehe praktiziert wurden zu Zeiten des Propheten Muhammad (s.) und Abu Bakr und in den frühen Zeiten von Umars Regierung. Doch verboten wurden sie durch Umar, wie er es auch selbst bezeugt. Al-Zamakhshari, ein weiterer sunnitischer Qur'an-Kommentator hat zu Vers 4:24 überliefert, dass dieser Vers aufgehoben sei, ohne einen Nachweis aus dem Heiligen Qur'an zu bringen.
Auch Ibn Kathir erwähnt in seiner Auslegung, dass Buchari erklärt hat, wie Umar den Leuten die Zeitehe verbot (Tafsir Ibn Kathir, Band 1, S. 233). Im "Sahih" von Muslim, überliefert von Dschabir ibn Abdillah al-Ansari, werden verschiedene Arten der Ehe erläutert.
Einer der Gefährten, welcher in Opposition zur Gesetzesänderung durch Umar stand, war sein Sohn Abdullah ibn Umar! Er bestand auf der Legalität beider Formen der Zeitehe. Im Folgenden werden die Überlieferung zu beiden, überliefert im "Sahih" von Tirmidhi, wiedergegeben: "Jemand fragte Abdullah Ibn Umar über die Zeitehe der Pilgerfahrt und er antwortete: Sie ist erlaubt [halal]. Daraufhin fragte man ihn: 'Dein Vater verbot sie'. Er sagte: 'Glaubst du, dass mein Vater verbieten kann, was der Prophet erlaubte? Soll Ich dem folgen, was mein Vater sagte oder dem, was der Prophet anordnete?' Der Mann antwortete: 'Natürlich dem, was der Prophet anordnete.'" Sahih al-Tirmidhi, Band 1,Seite 157 - Tafsir al-Qurtubi, Band 2, Seite 365
Des weiteren berichtet Dschabir ibn Abdullah al-Ansari: "Wir schlossen Vereinbarungen über "Zeitehen" ab für eine Handvoll Datteln oder Getreide zu Zeiten des Propheten (s.) und zu Zeiten Abu Bakrs, bis Umar uns dies verbot wegen Amr ibn Huraith" (Sahih Muslim Überlieferung 3249 im Abschnitt über die Zeitehe (Bab Nikah al-Mut'a)).
Malik ibn Anas und Schafi‘i überliefern wie viele andere folgende Überlieferung als glaubwürdig: Urwah ibn Zubair überliefert, dass Chulah bint Hakim zu Umar Ibn al-Chattab kam und sagte: "Rabiah ibn Umayyah praktizierte die Zeitehe mit einer Frau und die Frau wurde schwanger durch ihn. Umar wurde zornig und sagte: 'Hätte ich das Verbot zu der Zeitehe früher als jetzt verhängt, so würde ich ihn steinigen lassen.'" Al-Muwatta' von Malik Ibn Anas, unter der Überschrift Zeitehe - Kitab al-Am, von al-Shafi'i
Die Zeitehe ist besonders nützlich wenn sich zB ein Mann und eine Frau kennenlernen wollen, mit Heiratsabsichten.
Dann kann man weitere Bedingungen festlegen, wie beispielsweise kein Geschlechtsverkehr, die Erlaubnis der Eltern wird eingeholt und es gibt eine Brautgabe, das kann Geld sein, eine Rose, ein Ring, oder sonst was, völlig normal.
Also wo das Problem, der Sinn der Zeitehe ist kein One Night Stand sondern ein ganz normaler.
1. Es ist copy paste, aber was ändert das an der wahrheit der argumnete, 2. Ich kann dir nochmal die quellen raussuchen, 3. Wie ich schon gesagt habe ist das nicht der sinn der zeitehe, und wenn das jemand missbraucht hat derjenige das zu verantworten.
Wo liegt das problem wenn jemand die zeitehe für unten genannten grund nutzt?
Wie gesagt, eltern wissen bescheid, mögliche weitere bedingungen wie kein GV.
Ich hab übrigens nicht behauptet dass ich den kopierten teil geschrieben habe
Das ändert nichts an der von dir GEFÜHLTEN Wahrheit.
Wo das Problem liegt? An der Unehrlichkeit, mit der manche Allahs Gebote umgehen wollen.
Menschliche Problem kannst du zum Beispiel in meiner Antwort nachlesen.
Ich habe auch nicht behauptet, dass du das behauptet hättest.
Dein Beispiel ist auch absolut eklig, dem widerspreche ich nicht mal, abgesehen davon sagst du schon selber dass manche leute "cheaten" wollen, wer solche Absichten hat, tut ja auch nichts gutes.
Außerdem hast du mir nicht erklärt was an dem von MIR genannten beispiel schlimm ist.
Ich will das wirklich nicht in die länge ziehen ich hab grad ne menge stress
Es ist, finde ich, schnurzegal, ob das nun haram ist oder nicht.
Es ist zum Beispiel einfach widerwärtig und pervers, wenn reiche Scheichs auf der Pilgerfahrt nach Mekka einen kleinen Abstecher in die jemenitischen Berge tätigen, um sich dort für vielleicht 200 oder 300 Dollar für ein paar Tage und Nächte an einem 12-jährigen Mädchen zu vergehen, mit dem sie eine "Zeitehe" eingehen.
Der "Genuss" dieser, ähm, "Genussehe" ist ein höchst einseitiger...
Die Antwort basiert auf Annahmen, die nicht den Tatsachen entsprechen.
Abstreiten macht Dich nur unglaubwürdig. Es ist ja allgemein bekannt.
Nein, das waren Erkenntnisse vor Ort im Jemen, Yahiku. Deine Versuche, solch widerwärtige Realität abzustreiten, sprechen für sich.
Du kannst dir deine Unterstellungen sparen.
Die Erkenntnisse im Jemen mögen der Realität entsprechen. Das kann ich nicht beurteilen. Wenn sie sich so ereignet haben wie von dir beschrieben, handelt es sich aber nicht um die Zeitehe. Es gibt klare Regeln für diese Ehe. Und die sind hier nicht erfüllt.
Zudem solltest du solche Unterstellungen, ich würde Widerwärtigkeiten abstreiten, bitte unterlassen. Persönliche Angriffe haben in Diskussionen nichts zu suchen.
In der Frage geht es um die Zeitehe. Prostitution ist keine Zeitehe. Was sich in den jemenitischen Bergen abspielt, hat mit der Frage also nichts zu tun.
Die Zeitehe ist zum Beispiel in Iran legal. Daher wäre wenn dann ein Beispiel aus Iran sinnvoll.
Die Ehe auf Zeit, auch Muta genannt, ist im schiitischen Islam erlaubt. Hingegen halten sie Sunniten für verboten.
Im Quran heißt es:
Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, daß ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei. Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise. [an-Nisa 4:24]
Interessant ist, dass trotz dieses Verses Sunniten von einem Verbot ausgehen. In sunnitischen Überlieferungen heißt es:
Isma’il Ibn Qais berichtete, dass Abdullah Ibn Mas’ud sagte: „Wir pflegten es mit Gottes Gesandten (s.) an den Feldzügen teilzunehmen und wir hatten keine Frauen bei uns. Daher sprachen wir: »Sollen wir uns nicht entmannen?« Aber er verbot uns das. So erlaubte er uns, mit der Frau für einen Mantel (als Brautgabe) auf befristete Zeit die Ehe zu schließen.” Daraufhin las Abdullah Ibn Mas’ud den Vers: „O ihr Gläubigen! Verbietet nicht die guten Dinge, die Gott euch erlaubt hat, und übertretet nicht Seine Vorschriften, denn Gott liebt diejenigen nicht, die Seine Gebote übertreten!” (5:87) [Sahih Muslim, Hadith 1404]
Abu Rabi’ Ibn Sabrah berichtete, dass Sabrah Ibn Ma’bad sagte: „Gottes Prophet (s.) befahl seinen Gefährten, im Jahr der Eroberung von Mekka, mit den Frauen die Ehe auf befristete Zeit zu schließen.” [Sahih Muslim, Hadith 1406]
Es ist kurios, dass Sunniten von einem Verbot ausgehen, obwohl es im Quran erlaubt ist und es sogar in sunnitischen Überlieferungen erlaubt ist.
Es wird noch besser.
Nach sunnitischen Überlieferungen ist die Zeitehe nur verboten, weil Umar sie später verbot.
Und der Aussage einer sunnitischen Muslima hier bei GF, ist es shirk einer Person oder den Anweisungen einer solchen zu folgen, wenn sie etwas verbiete was nach Allah zuvor erlaubt war (oder andersrum).
Alle Sunniten würden demnach shirk begehen, wenn sie dem Verbot folgen.
Davon habe ich auch mal gehört. Da sieht man einen der Widersprüche in der sunnitischen Lehre. Ich bin der Überzeugung, dass Sunniten viel zu sehr Omar folgen und viel zu wenig dem Propheten.
Ich finde es kurios, dass du ein Verbot dieser seltsamen und frauenfeindlichen Praktik "kurios" findest.
Frag mal die kleinen Mädchen in den Bergen des Jemen.
Hinterher. Nachdem sie "abgelegt" wurden von den durchreisenden Saudis...
Deine Befürchtungen beruhen auf falschen Annehmen. Was du beschreibst, hat damit nichts zu tun.
- Saudis sind Sunniten. Bei denen ist die Zeitehe verboten, weswegen das Beispiel nicht passt.
- Eine Zeitehe darf nicht erzwungen werden, weswegen man kleine Mädchen nicht dazu drängen darf.
Wie gesagt, deine Ansicht beruht auf falschen Annahmen.
Schade, dass die sachliche Diskussion nicht möglich ist, wenn man dich auf einen Trugschluss bei deinen Annahmen hinweist.
Ja, ka ob es stimmt oder so passiert.
Aber Man kann diese Regel ja leicht missbrauchen oder nicht?
Ist die Zeitehe auch gültig, wenn man ohne „Druck“ nur Sex haben will? Und dann von einer zur nächsten geht?
Icb meine eine Situation, die nicht so:
e: „Wir pflegten es mit Gottes Gesandten (s.) an den Feldzügen teilzunehmen und wir hatten keine Frauen bei uns
ist
Nein, eine Ehe darf nicht mit dem Ziel geschlossen werden, die Frau für seine sexuellen Wünsche zu missbrauchen. Die Zeitehe ist daher nicht gültig und für Muslime verboten.
Mit diesem Ziel wird eine Ehe auch nicht geschlossen. Wenn Sex der einzige Grund war, um zusammenzukommen, dann war die Ehe ohnehin zum Scheitern verurteilt.
Aber wo genau ist dann der Unterscheid zwischen „Hurerei“ und „Zeitehe“?
Prostitution ist im Islam verboten. Für die Zeitehe gibt es genaue Regeln. Von Prostitution ist die Zeitehe weit entfernt. Ohne Zeitehe könnte man als Muslim auch keine Christin oder eine Jüdin heiraten.
Was wäre der Hauptunterschied? Dass man sich die Treue schwört?
Zit.: "Nach dem Konsensus aller sunniitischen und schi’iitischen Fiqh-Schulen mit Ausnahme der 12er-Schii’ah gilt die Zeitehe/ Mut’ah als haraam und nichtig."
12er-Schii’ah - Staatsreligion im Iran.
Möchtest du damit sagen, dass du die "Zeitehe" in jeglicher Form für moralisch vertretbar hältst?
Wer ins Paradies eintreten will, muss der Mehrheit (Sawad'ul Azam) folgen.
Überliefert von Tirmidhi in Djami As-Sahih.
Nebenbei bemerkt, die Dummen sind immer in der Überzahl... :)
Aber es hätte mich interessiert, was aus deiner Sicht sozusagen die Quintessenz deiner langen Ausführungen ist.
Schade...
Die Zeitehe ist im Islam erlaubt. Ich selbst würde sie aber nicht eingehen, da mir das nicht gefallen würde. In Deutschland ist das sowieso nicht möglich.
Danke.
Die "Zeitehe" ist nicht "im Islam" erlaubt, den DEN Islam gibt es nicht. Es gibt zum Thema unterschiedliche Auffassungen. Allah sei Dank - hätte ich fast gesagt.
Wieso folgst du dann nicht dem Christentum? Sind doch mehr Christen als Muslime auf der Erde, verstehst du wie unlogisch das ist?
Wieso sollte die Zeitehe in Deutschland nicht erlaubt sein?
Ich rede davon wenn man sie sinnvoll nutzt
Ne es geht um Ihtilaf unter den Muslimen.
"Meine Ummah wird sich niemals auf eine Irreleitung einigen, wenn ihr viele sich gegenseitig widersprechende Meinungen seht, so folgt der Mehrheit (Sawad'ul Azam)"
[Ibn Mâjah, Kitabul fitan, Nr. 3950]
Bist du schonmal auf die Idee gekommen dass die Mehrheit oft keine Ahnung hat und die falschen Entscheidungen trifft?
Und außerdem gibt es trotzdem mehr praktizierenden Muslime als praktizierende Christen.
Ja ändert aber nichts an der Zahl der Christen und Muslime, außerdem denkt die Mehrheit der Muslime die Zeitehe sei haram aber ich habe mehrere Quellen in meiner Antwort welche zeigen dass erst Omar sie verbot nach dem ableben des propheten.
Ich habe dort nur sunnitische quellen und den koran, also wie stehst du dazu das widerspricht der mehrheit
Eine Frage. Umar hat die Muta Ehe laut euch verboten. Warum hat es dann Ali nicht wieder erlaubt?
Wenn auch ich danach etwas sagen darf: Dies Copy & Paste finde ich in keiner Weise überzeugend.
Der Sinn der Sache ist ja wohl eher: ein Winneladvokatentrick, um der ansonsten verordneten zina mit fadenscheinigen Argumentn ein Schnippchen zu schlagen.