Die Ehe auf Zeit, auch Muta genannt, ist im schiitischen Islam erlaubt. Hingegen halten sie Sunniten für verboten.

Im Quran heißt es:

Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, daß ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei. Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise. [an-Nisa 4:24]

Interessant ist, dass trotz dieses Verses Sunniten von einem Verbot ausgehen. In sunnitischen Überlieferungen heißt es:

Isma’il Ibn Qais berichtete, dass Abdullah Ibn Mas’ud sagte: „Wir pflegten es mit Gottes Gesandten (s.) an den Feldzügen teilzunehmen und wir hatten keine Frauen bei uns. Daher sprachen wir: »Sollen wir uns nicht entmannen?« Aber er verbot uns das. So erlaubte er uns, mit der Frau für einen Mantel (als Brautgabe) auf befristete Zeit die Ehe zu schließen.” Daraufhin las Abdullah Ibn Mas’ud den Vers: „O ihr Gläubigen! Verbietet nicht die guten Dinge, die Gott euch erlaubt hat, und übertretet nicht Seine Vorschriften, denn Gott liebt diejenigen nicht, die Seine Gebote übertreten!” (5:87) [Sahih Muslim, Hadith 1404]
Abu Rabi’ Ibn Sabrah berichtete, dass Sabrah Ibn Ma’bad sagte: „Gottes Prophet (s.) befahl seinen Gefährten, im Jahr der Eroberung von Mekka, mit den Frauen die Ehe auf befristete Zeit zu schließen.” [Sahih Muslim, Hadith 1406]

Es ist kurios, dass Sunniten von einem Verbot ausgehen, obwohl es im Quran erlaubt ist und es sogar in sunnitischen Überlieferungen erlaubt ist.

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