Ist die Fahrschule verpflichtet mir eine Rechnung und Ausbildungsnachweis auszustellen?

2 Antworten

Du könntest das Bußgeldverfahren einleiten lassen, wenn sich die Fahrschule weigert, dir eine Ausbildungsbescheinigung auszustellen.

§8 FahrschAusbO:

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 56 Absatz 1 Nummer 23 des Fahrlehrergesetzes handelt, wer als Inhaber einer Fahrschule oder als zur verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person vorsätzlich oder fahrlässig
7. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 oder 2 keine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ausstellt oder ausstellen lässt oder durchlaufene Ausbildungsteile nicht bestätigt oder bestätigen lässt.

Wahrscheinlich erinnert sich die Fahrschule wieder an ihre Pflichten, sobald das Bußgeld von 1000€ angedroht wird.

Sie darf die Herausgabe der Ausbildungsbescheinigung nicht verweigern. § 6 Abs. 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung verpflichtet die Fahrschule, dem Schüler nach Abschluss der Ausbildung – also auch bei Wechsel der Fahrschule – eine Ausbildungsbescheinigung auszustellen.