Ist die Beleuchtung vom Fussraum erlaubt?

3 Antworten

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Es scheint nicht nach aussen zu leuchten und ist selbst scheinbar auch genügend dezent um nicht Insassen zu blenden. Also würde ich diese Beleuchtung für durchaus zulässig halten (wenn sich mir auch keinerlei Sinn erschliesst warum man sich so eine Beleuchtung einrichten sollte).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Innenbeleuchtungen sind keine lichttechnischen Einrichtungen i. S. d. § 49 a StVZO. Nach derzeitigem Rechtsstand steht einer farblichen Gestaltung insofern nichts entgegen. Sie kann auch während der Fahrt eingeschaltet sein, solange der Fahrer in seiner Sicht nicht beeinträchtigt wird und ein sicheres Führen auch unter den Voraussetzungen des § 17 StVO gewährleistet ist. Zu beachten ist aber, dass die Anbringung der Innenbeleuchtung so zu erfolgen hat, dass die Lichtaustrittsöffnungen nicht nach außen weisen, womit das Signalbild beeinträchtigt wird oder andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden könnten. Auch ist die Intensität der Innenbeleuchtung zu berücksichtigen

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2313

Du darfst in deiner Sicht also nicht beeinträchtigt sein (zum Beispiel wenn es blendet oder die Scheiben durch zu helles Licht spiegeln). Das Licht darf nicht nach außen zeigen.

Dann ist es erlaubt.


Jakobkaso 
Beitragsersteller
 17.03.2020, 02:40

Und in meinem Fall (siehe Bild oben)

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sneakasd  17.03.2020, 02:45
@Jakobkaso

In deinem Fall handelt es sich um ein schlechtes Bild. Das muss man Live sehen um einschätzen zu können. Prinzipiell sollte allerdings nichts dagegen sprechen

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Sollte erlaubt sein meines Wissens. Nur nicht unter dem Auto:)


Jakobkaso 
Beitragsersteller
 17.03.2020, 02:38

Danke

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