Ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von der Fahrbahnbreite abhängig?

4 Antworten

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit richtet sich immer nach den Verkehrszeichen. Wenn sie aufgrund zu schmaler Fahrbahn begrenzt werden muss, ist also eine entsprechende Beschilderung erforderlich.

Für die tatsächlich angemessene Geschwindigkeit gelten jedoch die Regelungen aus § 3 Absatz 1 StVO.

Satz 1: Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.
Satz 2: Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Satz 4: Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Satz 5: Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Hi nein.

Innerorts ist grundsätzlich 50.

Bei Gefahrenstellen wird halt auf 30 reduziert. Das kann z.B. eine zu enge Straße sein.

Nein.

Eine geringere Fahrgeschwindigkeit muss beschildert (also von der Behörde verordnet) sein.

Bei Gegenverkehr gilt freilich noch immer das Gebot "Fahren auf Sicht" bzw. "halbe Sicht" bei geringerer Fahrbahnbreite.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo

Die 50 Km/h sind von der Situation bedingt (Ortsgebiet) und hat mit der Fahrbahnbreite weniger zu tun.

Wenn 2 Fahrstreifen vorhanden sind dann ist das Fahren auf Sicht erforderlich, ist nur 1 Fahrstreifen vorhanden dann fährt man auf halbe Sicht

Gruß HobbyTfz