ist der vertrag/vereinbarung anfechtbar oder rechtlich bindend?
Hallo liebe Community,
ich habe im WS 2023/24 und SS 2024 ein verpflichtendes Auslandsjahr gemacht und von meiner Universität ein Stipendium für das WS 2023/24 erhalten. Dieses Stipendium habe ich dadurch bekommen, dass eine Kommilitonin zurückgetreten ist, weil sie BAföG beantragt hat (mittels einer Rangliste wurden die zwei Besten im Kurs ausgewählt, und da ich auf dem 3. Platz war und sie zurückgetreten ist, wurde das Stipendium mir zugewiesen).
Es wurde jedoch mit meiner Uni vereinbart: Ich bin damit einverstanden, den Stipendienplatz (Befreiung von Studiengebühren) in der Bewerbungsrunde WS23/24 nur anzunehmen, wenn die Kandidatin Frau XYZ, die höher in der Rangliste steht, das Auslands-BAföG bezieht.
Falls Frau XYZ das Auslands-BAföG nicht erhält, werde ich die Stipendiengebühren, die an sie anfallen, persönlich an sie überweisen.
Ich bestätige, dass ich ausführlich über dieses Auswahlverfahren informiert wurde und diese Entscheidung bewusst treffe.
(nur von mir unterschrieben im März 2023)
Nun, nach über einem Jahr (seit der Ausreise und über 1,5 Jahre seit der Vereinbarung), hat mich die Kommilitonin kontaktiert und möchte das Stipendium zurückgezahlt haben, da sie kein BAföG bekommen hat. Ich hatte sie ab und zu darauf angesprochen, aber von ihr kamen immer sehr vage Antworten. Im Sommersemester ging ich davon aus, dass sie ihr BAföG erhalten hat, da von ihrer Seite aus die ganze Zeit keine Kommunikation stattgefunden hat.
Die Universität hält sich auch aus dieser Sache raus, da das persönlich zwischen uns ausgearbeitet werden soll.
Nun meine Frage an euch: Ist dieser Vertrag noch rechtlich bindend, oder kann ich mich dagegen wehren? Da sie sich nicht darum gekümmert hat, bin ich für sie quasi wie eine „Versicherung“. Ich habe aufgrund des Stipendiums selbst kein BAföG beantragt und musste die restlichen Lebenshaltungskosten aus eigener Tasche zahlen.
Vielen Dank im Voraus! Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen.
2 Antworten
Fall für die Anwälte.
Zurückzahlen musst du in der Regel aber nur aliquot. Heißt: Anteilig - Was von dem Betrag noch offen ist.
War die Förderung z.B für 3 Jahre, und du hast bereits 2 Jahre studiert bis dir die andere Person das gemeldet hat, solltest du eigentlich nur den Betrag für das verbleibende Jahr zurückgeben müssen. In diesem Beispiel also ⅓.
Dann ist sie ihrer vertraglich festgelegten Pflicht nicht nachgekommen. Solange im Vertrag nicht explizit steht, dass du das Geld zurückzahlen musst (unabhängig davon, wann sie dir ihre Ablehnung meldet) dann musst du nichts zurückgeben.
Es kommt sehr auf die Details und wortwahl im Vertrag an
werde ich die Stipendiengebühren, die an sie anfallen
Dieser Satz erscheint mir derart abstrus, dass mir die ganze Geschichte arg auffällig riecht.
Ansonsten sehe ich nicht, wodurch die gesetzliche Verjährungsfrist hier gehindert würde.
Das Stipendium, welches sie jetzt zurück erstatten haben möchte, gilt nur für das Wintersemester 2023/24, dieses haben wir bereits schon längst absolviert. In dieser Zeit hatte sie sich nicht bei mir gemeldet gehabt bezüglich ihres Bafögs. Selbst ein Semester darauf hat sie sich nicht gemeldet. Nun sind wir im Wintersemester 2024/25, alle sind schon seit einiger Zeit zurück in Deutschland und sie möchte das Stipendiengeld zurück haben, da sie kein Bafög bekommen hat.