ist der vertrag/vereinbarung anfechtbar oder rechtlich bindend?

2 Antworten

Fall für die Anwälte.

Zurückzahlen musst du in der Regel aber nur aliquot. Heißt: Anteilig - Was von dem Betrag noch offen ist.

War die Förderung z.B für 3 Jahre, und du hast bereits 2 Jahre studiert bis dir die andere Person das gemeldet hat, solltest du eigentlich nur den Betrag für das verbleibende Jahr zurückgeben müssen. In diesem Beispiel also ⅓.


Jerry365 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 23:52

Das Stipendium, welches sie jetzt zurück erstatten haben möchte, gilt nur für das Wintersemester 2023/24, dieses haben wir bereits schon längst absolviert. In dieser Zeit hatte sie sich nicht bei mir gemeldet gehabt bezüglich ihres Bafögs. Selbst ein Semester darauf hat sie sich nicht gemeldet. Nun sind wir im Wintersemester 2024/25, alle sind schon seit einiger Zeit zurück in Deutschland und sie möchte das Stipendiengeld zurück haben, da sie kein Bafög bekommen hat.

RandomName01  13.11.2024, 23:56
@Jerry365

Dann ist sie ihrer vertraglich festgelegten Pflicht nicht nachgekommen. Solange im Vertrag nicht explizit steht, dass du das Geld zurückzahlen musst (unabhängig davon, wann sie dir ihre Ablehnung meldet) dann musst du nichts zurückgeben.

Es kommt sehr auf die Details und wortwahl im Vertrag an

werde ich die Stipendiengebühren, die an sie anfallen

Dieser Satz erscheint mir derart abstrus, dass mir die ganze Geschichte arg auffällig riecht.

Ansonsten sehe ich nicht, wodurch die gesetzliche Verjährungsfrist hier gehindert würde.