Ist der Spruch „ … den … , Ausländer raus“ in anderen Ländern auch verboten?

5 Antworten

Es geht in diesem Fall nicht nur um Ausländer raus, sondern um die zusätzliche Parole "Deutschland den Deutschen" und einen Hitlergruß.

Das ist eine ganz andere Liga.


TropicalNights 
Beitragsersteller
 25.05.2024, 21:13

Also „Deutschland den Deutschen“ ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt?

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vanilleschnitte  25.05.2024, 21:14
@TropicalNights

Man kann das nicht alles getrennt sehen.

„Deutschland den Deutschen”: legitime, ziemlich rechte Aussage, nicht verboten

„Ausländer raus”: Meinungsfreiheit, nicht verboten

Hitlergruß: Volksverhetzung, verboten

„Deutschland, den Deutschen, Ausländer raus”+ Hitlergruß: rassistisch, rechtsextrem und volksverhetzend.

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Walum  25.05.2024, 21:18
@TropicalNights

Das kommt auf den Kontext an. Wenn Du Deine Meinung in einer Weise äußerst, die nicht geeignet ist den Frieden zu brechen oder wenn Deine Äußerung die Menschenwürde anderer Menschen nicht verletzt, ist sie gedeckt.

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TropicalNights 
Beitragsersteller
 25.05.2024, 21:20
@Walum

Ich finde nicht dass besoffene Idioten auf einer Sylter Terrasse eines Nobelrestaurants den Frieden brechen können mit diesen Aussagen. Den Hitlergruß mal weggelassen.

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Der Spruch ist meines Wissens nach nicht in Deutschland verboten. In anderen Ländern wohl noch weniger.

Bestraft wird die Volksverhetzung. Der Inhalt des Spruches an sich ist nicht illegal.

LG und schönen Tag


TropicalNights 
Beitragsersteller
 25.05.2024, 21:11

Welches Volk wurde da verhetzt?

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TropicalNights 
Beitragsersteller
 25.05.2024, 21:16
@vanilleschnitte

Der Hitlergruß, das ist klar. Aber für mich ist verhetzen eher (wenn Tomaten eine Nationalität wären) „Dreckige Tomaten raus aus Deutschland“. (*Sorry an alle Tomaten für dieses Fallbeispiel)

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vanilleschnitte  25.05.2024, 21:22
@TropicalNights

Die Volksverhetzung ist auch hauptsächlich wegen dem Hitlergruß gewesen.

Hätten sie den gelassen, wäre evtl nicht viel passiert außer Hausverbot und eine polizeiliche Ermahnung oder so.

Jedenfalls keine Fahndung in dem Außmaß

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TropicalNights 
Beitragsersteller
 25.05.2024, 21:23
@vanilleschnitte

Weiß nicht, diese angedeuteten Hitlergruß macht doch nur einer in dem Video. Und alle Medien und Staatsanwälte reden aber vor allem vom Gesang in diesem Video.

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Nein,ist nicht verboten. Die ausländische Presse hat sich auch nicht negativ geäußert, meines Wissens. Zumindest nicht die spanische.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sofern dieser Satz als Volksverhetzung bewertet wird, dann ja:

Sowohl in Frankreich und Spanien als auch in Österreich und der Schweiz finden sich Strafnormen, die mit dem deutschen Straftatbestand der Volksverhetzung in § 130 StGB vergleichbar sind.


TropicalNights 
Beitragsersteller
 25.05.2024, 21:14

Weißt du das absolut definitiv oder vermutest du das?

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Den Äusländer raus?

Das sagt man glaube ich überall. Gab doch erst vor 1-2 Monaten, den Fall dass das die Einwohner aus Teneriffa oder so demonstriert haben.