Ist der Song Bye Bye Bye von *NSYNC urheberrechtlich geschützt?

4 Antworten

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Wann wird Musik lizenzfrei ?
Die Schutzfrist beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. der Urheberin und erlischt zum Ende (31.12.) des 70. auf das Todesjahr folgenden Kalenderjahres. Bei mehreren Miturhebern (z.B. mehrere Komponisten oder mehrere Textdichter) beträgt die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers des betreffenden Werkes.
Bei Musikkompositionen mit Text besteht eine einheitliche Schutzdauer für Komposition und Text nach dem längstlebenden Urheber der Komposition oder des Textes, soweit Komposition und Text eigens für diese geschaffen wurden.

https://www.gema.de/de/w/hilfe/allgemein/urheberrechte-nutzungsrechte/fragen-antworten/wann-wird-musik-lizenzfrei

Das heisst dass das Stück NICHT lizenzfrei ist.Das kann im schlimmsten Fall sehr teuer werden.

Auch hier https://www.e-recht24.de/urheberrecht/10677-urheberrecht-universal-music-programm-facebook.html lesen.Da steht noch mehr,unter anderen über Coverversionen.

Gehe davon aus, dass jeder kommerziell veröffentlichte Song auch urheberrechtlich geschützt ist und Du die Erlaubnis der Rechteinhaber benötigst, willst Du ihn in einem eigenen Video benutzen. Oder Du zumindest die Verwendung solcher Lieder bei der GEMA anzeigen und für jeden Videoabruf Gebühren zahlen musst.

Ja, der Song ist urheberrechtlich geschützt. Eine Verwertung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis des Rechteinhabers.


NoRiskNoFun1 
Beitragsersteller
 07.01.2025, 10:20

Und was ist wenn ich nur einen Ausschnitt des Songs verwende?

Tannibi  07.01.2025, 10:26
@NoRiskNoFun1

Soviel ich weiß. darf man Schnipsel von einer bestimmten
Länge aus kommerziellen Songs frei verwenden. Da müsstest
du aber selbst mal nachsehen.

DerHelme  07.01.2025, 10:37
@DerHelme

Seit 01.08.2021 erlaubt das Urheberrechts-Dienstanbietergesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine „geringfügige Nutzung“ (bei Musik bis zu 15 Sekunden einer Tonspur, bei Filmwerken ebenfalls 15 Sekunden, bei Text bis zu 160 Zeichen und bei Fotos/Graphiken bis zu 125 Kilobyte). Das gilt jedoch nur, wenn die Remixe/Collagen usw. nicht zu kommerziellen Zwecken erstellt wurden und damit keine „erheblichen Einnahmen“ erzielt werden.

https://www.verbraucherportal-bw.de/,Lde/Startseite/Verbraucherschutz/Das+Urheberrecht+und+die+Fallen_+Hochladen_+Teilen_+Verlinken#:~:text=Seit%2001.08.2021%20erlaubt%20das,Graphiken%20bis%20zu%20125%20Kilobyte).

Ja ist geschützt, du kannst es zwar benutzen, dein Video wird aber nicht monitarisiert, heißt: du kannst/darfst damit kein Geld verdienen.