Ist das strafrechtlich verwerflich?

3 Antworten

Ist das strafrechtlich verwerflich?

Genauso wenig wie eine Strafanzeige zu stellen.

Stellt man eine Strafanzeige ist es ja weder eine Drohung noch Nötigung sondern ein Fakt.

Wieso sollte das strafrechtlich relevant? Nein, das ist völlig in Ordnung.

lg


KleinesWunder24 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 21:20

Ich meine, würde es als strafrechtliche Drohung/Nötigung aufgefasst werden oder ist es nicht verwerflich, mit der Anzeige & den möglichen berufl. Konsequenzen zu drohen?

Die Person hat zuvor selbst zahlreich Anlass geliefert, dass sie die Wahrheit verschleiert und täuscht.

HfPol110  19.09.2024, 21:21
@KleinesWunder24

Mit einer Anzeige zu drohen ist keine Nötigung, da es weder Gewalt noch ein empfindliches Übel darstellt.

Abgesehen davon liegt einfach keine Nötigung vor, wenn ein Inkasso Unternehmen, seine Forderungen durchsetzt.

KleinesWunder24 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 21:30
@HfPol110

1. Person A gab mehrfach Anlass, dass sie die Wahrheit an relevanten Stellen bewusst verschleiert hat (ich weiß nichts zu der Sachbeschädigung) und Person B getäuscht hat.

2. Person B sagte dann zu Person A: "Ich will endlich die Wahrheit wissen"

3. Dann sagte noch Person B: "Eine Anzeige gegen dich wäre durchaus zu rechtfertigen, auch wenn sie eventuell Auswirkungen auf deinen Beruf haben könnte, z. B. Suspendierung, Versetzung, usw.

Ist diese Drohung als verwerflich anzusehen?

HfPol110  19.09.2024, 21:31
@KleinesWunder24

Da ich den Sachverhalt nicht kenne und kein Anwalt bin, kann ich dazu keine Rechtsberatung abgeben.

lg

Es gibt ein BGH Urteil, dass das Androhen einer Anzeige eine Nötigung gem. § 240 I StGB darstellt. Deshalb würde ich mit sowas grds. vorsichtig sein. Da ich jetzt nicht deinen genauen Wortlaut weiß, kann ich dazu leider auch nicht mehr sagen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung