Figurbetonte Kleidung juristisches Risiko?
Ich trage, als Mann wohlgemerkt, gerne Leggings aus Material in Wetlook- bzw. Liquid-Metal-Optik.
Sowohl zu Hause, als auch öffentlich. Einerseits aus Bequemlichkeit - anderseits aber natürlich auch, weil es meiner Partnerin und mir einfach gefällt.
Bei Leggings ist ja, bedingt durch den Schnitt und den hautengen Sitz, eine Betonung der "Anatomie" des Trägers gegeben und auch, aus erotischen Gründen, durchaus gewünscht. Stichworte: "Cameltoe-Effekt" bei Frauen und "Bulge-Effekt" bei Männern.
Ist diese, durch den Schnitt der Bekleidung gegebene, Betonung der männlichen bzw. weiblichen Anatomie in irgend einer Weise strafrechtlich relevant, wenn die Bekleidung in der Öffentlichkeit getragen wird? Also: Erregung öffentlichen Ärgernisses o.ä.?
10 Antworten
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Juristisch ist es sicher nicht riskant. Man ist ja vollständig bekleidet, was man da so trägt geht eh niemanden etwas an.
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Ja, ist nicht in Ordnung.
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Es ist Verboten. Du darfst deinen Penis nicht in der Öffentlichkeit zeigen, auch nicht wenn Kleidung davor ist. Bei Frauen ist das was anderes. Frauen belästigen nämlich meistens keine Männer und Kinder.
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Kannst du machen, sonst wären enge Badehosen oder auch Skihosen auch verboten
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Ja. Hast vermutlich recht. Im Zweifelsfall (oder je nach Tagesform :-) ) kann man ja auch, wenn sich wirklich jemand sehr darüber echauffiert, einfach denken "Kümmere Dich um deinen eigenen Kram. Wir machen unser Ding.". Oder man geht ganz einfach weg...
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Du hast Probleme! Zieh an was dir gefällt.
Juristisch gesehen ist es so wie fast immer. Alles erlaubt, es sei denn... Du bist sozusagen in Gottes Hand oder auf hoher See.
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Also juristisch gesehen ist enganliegende Kleidung überhaupt nicht relevant. Man denke nur an all die knappen Topps und Hot Pants, die man im Sommer beobachten kann. Solange die wesentlichen Geschlechtsmerkmale bedeckt sind, ist das meines Wissens keine Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Beim Mode-Geschmack wird es immer Unterschiede und Diskussionen geben, aber vermeintlich schlechter Geschmack ist nun mal und zum Glück nicht strafbar! 💁🏻♂️
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Ja. Grundsätzlich sehe ich das auch. Ist ja eigentlich in bestimmten Sportarten (Ballett, Tanz, Beachvolleyball usw.) oder bei Artisten, die enge Trikots tragen, auch jetzt nicht so ungewöhnlich...
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Man denke nur an all die knappen Topps und Hot Pants, die man im Sommer beobachten kann.
Ganz so einfach ist das allerdings nicht. Solche Kleidung tragen in der Regel nämlich Frauen und diese können keine exhitionistische Handlung begehen.
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Von exhibitionistischen Handlungen ist aber in der Frage überhaupt nicht die Rede. Und nur, weil ein Mann körperbetonte Kleidung trägt, kann man ihm derlei Absichten nicht pauschal unterstellen!
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Von exhibitionistischen Handlungen ist aber in der Frage überhaupt
Einen anderen Straftatbestand gibt es dazu nicht und es wurde klar nach einem "juristischen Risiko" gefragt.
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Sieht eher danach aus als ob Du nicht verstanden hast was ein juristisches Risiko ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Natürlich können auch Frauen exhibitionische Hadlungen begehen und sich nackt oder spärlich bekleidet zeigen. Wenn eine Frau ihr TShirt oder ihren Rock in der Öffentlichkeit hochzieht und darunter nichts an hat und sie so ihre Brüste oder ihre Vulva zeigt, dann ist das auch ganz klar eine exhibitionistische Handlung. Oder meinst Du, das ist nur auf den Mann und seinen Pullermann beschränkt?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Artus01/1516301634322_nmmslarge__303_0_1944_1944_e697a745a6a6bcbca5d4fcdcd037c484.jpg?v=1516301634000)
Natürlich können auch Frauen exhibitionische Hadlungen begehen und sich nackt oder spärlich bekleidet zeigen.
Nein können sie so nicht, dabei handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit (keine Straftat!), nämlich "Belästigung der Allgemeinheit", nach § 118 OWiG.
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__118.html
Selbst für eine "Erregung öffentlichen Ärgernisses" müssen sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit vorgenommen werden. Alleine "was zu zeigen" reicht da nicht aus.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183a.html
Exhitionistische Handlungen nach dem StGB können nur von Männerne begangen werden. Ich zitiere dafür zunächst mal die ersten zwei Worte des § 183 StGB:
Ein Mann, .....
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html
Die Bezeichnung Frau, oder wenigstens Person kommt in dem gesamten § nicht vor, somit kann nur ein Mann nach diesem § bestraft werden.
Oder meinst Du, das ist nur auf den Mann und seinen Pullermann beschränkt?
Das meine ich eben nicht nur, das ist in der Tat so.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/VanilleHonig/1716137861226_nmmslarge__0_373_1080_1080_3096ef24583d96d23ba61e59f2f9ae69.jpg?v=1716137861000)
Du argumentierst total an der Frage vorbei!! 🤦🏻♂️
"Ist diese, durch den Schnitt der Bekleidung gegebene, Betonung der männlichen bzw. weiblichen Anatomie in irgend einer Weise strafrechtlich relevant, wenn die Bekleidung in der Öffentlichkeit getragen wird?"
DAS war Kern der Frage!
Kurze Antwort: Nein! 💁🏻♂️
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Artus01/1516301634322_nmmslarge__303_0_1944_1944_e697a745a6a6bcbca5d4fcdcd037c484.jpg?v=1516301634000)
Kurze Antwort: Nein!
Das habe ich bereits in meiner eigenen Antwort geschrieben.
Wobei Du das "juristische Risiko immer noch nicht kapiert hast und das wahrscheinlich auch nicht hinbekommen wirst.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/VanilleHonig/1716137861226_nmmslarge__0_373_1080_1080_3096ef24583d96d23ba61e59f2f9ae69.jpg?v=1716137861000)
Beim Tragen von figurbetonter Kleidung gibt es also ein "juristisches Risiko"?! 🤔
Das ist mir in der Tat neu! 🤷🏻♂️
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bitte lese den gesamten Gesetzestext..... bei welchem Du Mann explizit fett schreibst uns zitierst!!!
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html
Da steht auch drin...
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1.nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2.nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird.
Ein juristisches Risiko hat nichts mit dem von Dir zitierten zu tun... Dann würden sich so einige Frauen Tagtäglich strafbar machen.....
"ist nicht in Ordnung" bedeutet genau was? Ist es also eine Frage des Stils, ein Zeichen schlechten Geschmackes, ein Verstoß gegen Konventionen? Oder ist allein das Tragen solcher Bekleidung bereits ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn keine anderen Dinge hinzukommen (z.B. das Vornehmen sexueller Handlungen)?