Ist das Sozialbetrug oder nicht ?
Jemand bekommt Harz 4 und lässt jemand bei sich wohnen der ebenfalls hart 4 bekommt ohne das zu melden
3 Antworten
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Wie Hans schon sagte, wäre es Sozialbetrug in folgendem Beispiel.
- Person A bezieht ALG II + Miete für eigene Wohnung
- Person B bezieht ALG II + Miete für eigene Wohnung
- Person A wohnt bei Person B = JC bezahlt für A Miete obwohl A seinen Aufenthalt woanders hat. Wäre Sozialbetrug.
Anders sieht es in folgendem Beispiel aus:
- Person A bezieht ALG II + Miete für eigene Wohnung
- Person B bezieht ALG II & zieht bei Person A ein.
- Hier wäre es dann möglich sich als WG anzumelden, das JC wird aber ggf. rechtswidrig versuchen Person A & B in eine der Gemeinschaftsform reinzudrücken. Zb. Haushalts-, Einsteh- & Verantwortungs- oder eine gemeinsame Bedarfgemeinschaft, obwohl man nur eine WG sein will / ist.
- Hier wäre es dann Ratsam sich dagegen zu wehren WENN man nur ein WG (Wohngemeinschaft) bilden will.
- Das JC wäre jedoch Verpflichtet für Person B die volle zustehende Miete zu bezahlen, solange keine Überbezahlung stattfindet. Das heißt kostet die Wohnung 300 €, dann wären hier maximal ca. 150 € "im Rahmen" & vom JC auch zu zahlen. Hier wären bei einer WG also sowieso die 50:50-Regel anzuwenden.
- Im Umkehrschluss bedeutet das also, Hamburg als Beispiel, dass bei einer Bruttokaltmiete von 495 € pro Ledige-Person, diese Summe x2 genommen werden könnte wenn man eine Wohnung als WG beziehen will. Wäre man keine WG wären hier nur 603 € maximal zu zahlen.
- Macht man Falschangaben zur Gemeinschaftsform, meldet sich als WG an ist aber keine WG sondern eine der anderen Gemeinschaften, wäre das ebenfalls Sozialbetrug wenn es raus kommt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Hartz IV
Beide würden einen Betrug begehen, zumindest dann, wenn der andere vom Jobcenter auch seine KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) gezahlt bekommen würde.
Denn dem würden dann die KDU - nicht mehr zustehen und dem anderen nur noch 50 % von seiner Warmmiete, da es dann 2 und nicht mehr nur 1 Person im Haushalt wären.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Wenn das JC auf diese Weise zwei Wohnungen bezahlt, ist das selbstverständlich Betrug.