Ist das Schonvermögen beim Bürgergeld höher als bei der Grundsicherung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit?

4 Antworten

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Ist es !

Bei der Grundsicherung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt sind es jeweils bis zu 10.000 Euro, war vorher nur die Hälfte davon.

Unter Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB - ll darf der Antragsteller im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro und ab dem zweiten Jahr noch bis zu 15.000 Euro an Schonvermögen haben bzw.im Leistungsbezug auch entsprechende Ansparungen machen.

Für jede weitere zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen gelten weitere jeweils bis zu 15.000 Euro an Schonvermögen, oder entsprechende Ansparungen im Leistungsbezug.


isomatte  29.06.2024, 16:58

Danke dir für deinen Stern !

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Fladenbrot77 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 12:35

Erstaunlich. Das finde ich unfair 😕

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isomatte  28.06.2024, 14:46
@Fladenbrot77

Und warum ?

Man muss schon Unterschiede zwischen arbeitsfähigen und nicht mehr arbeitsfähigen Personen machen.

Wenn man Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt bezieht, dann ist man entweder nicht mehr arbeitsfähig, oder man hat das Alter für die Altersrente erreicht und muss nicht mehr arbeiten.

Auch beim Zuberdienst unter Bürgergeld vom Jobcenter und Grundsicherung vom Sozialamt gibt es bei Freibeträgen erhebliche Unterschiede.

Beim Bürgergeld kann man auf Erwerbseinkommen Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll geltend, die werden vom Bruttoeinkommen berechnet und dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht.

So kann z.B.ein Single bei min. 1200 Euro Brutto derzeit max.rund 350 Euro an Freibetrag vom Nettoeinkommen in Abzug bringen.

Mit Grundsicherung vom Sozialamt liegt der Freibetrag bei pauschalen 30 % vom Erwerbseinkommen, max.aber 50 % von der derzeitigen Regelbedarfsstufe 1, die liegt derzeit bei 563 Euro.

Mit einem entsprechend hohem Einkommen bei der Grundsicherung könnte der max. Freibetrag dann derzeit bei 281,50 Euro liegen.

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Es gibt eine Karenzzeit von einem Jahr. Bis dahin dürfen bis zu 40.000 € behalten werden. Danach sinkt der Satz auf 15.000 €.

Es geht um Menschen, die vorübergehend in den Bürgergeldbezug rutschen. Viele können mit der Regel ihr Erspartes retten, wenn sie innerhalb dieses Jahres wieder arbeiten können.


Agamemnon712  28.06.2024, 10:29
Bis dahin dürfen bis zu 40.000 € behalten werden.

Gilt nur für den jew. Vorsitzenden der Bedarfsgemeinschaft.

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Geraldianer  28.06.2024, 10:31
@Agamemnon712

Richtig, Partner und Kinder dürfen dann nur 15.000 € im ersten Jahr behalten.

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kommt auf dein Alter an,es müssten immernoch 150 Euro pro Lebensjahr sein bei Bürgergeld,so wars jedenfalls bei Hartz4.Bei Grundsicherung wegen Erwerbsminderung sind es 10 000 Euro


Fladenbrot77 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 09:54

Ich habe online gelesen, dass beim Bürgergeld 15.000€ als Einzelperson erlaubt sind.

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Ja, ist es.

Nach dem Warum mußt Du den Gesetzgeber fragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Geraldianer  28.06.2024, 10:47

Danke für deine ausführliche und umfangreiche Antwort.😜

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