Ist das richtig und warum?

Koschutnig  24.08.2022, 18:26

Hältst du "abgeschlossen" in § 5 nicht auch für einen Teil des Passivs?

KeinNameBruh 
Beitragsersteller
 24.08.2022, 18:50

Ja danke!

3 Antworten

Zu (1): hier fehlen die Markierungen für zwei Partizipien (in §§ 3 und 5), ansonsten richtig

Zu (2): Wenn hier nur die drei ersten Alternativen stünden, könnte ich die Frage auch nicht beantworten. Also ist die vierte - im Bild abgeschnittene - Alternative zutreffend: "Die Schulordnung wurde ins Passiv gesetzt, da hierdurch der besondere Charme des Behördendeutsch' besonders zur Geltung gebracht wird."

(ich bitte, mir den Sarkasmus nachzusehen)


PWolff  24.08.2022, 18:37

Jetzt habe ich das "warum" überlesen:

Zu (1): Das Passiv wird mit dem Hilfsverb "werden" und dem Partizip Perfekt Passiv gebildet.

Zu (2): Man hätte die Sätze ohne Weiteres im Aktiv formulieren können, das wäre leichter verständlich. Schulordnungen für Grundschulen sind in der Regel auch so formuliert - die Exemplare, die ich gesehen habe, verwenden die erste Person (Singular oder Plural - also "ich" oder "wir"). Aber mit dem Passiv spart man sich die Debatte um das "korrekte Gendern".

Naja, außerdem stimmt es, dass hier die Handlungen und nicht die Handelnden im Vordergrund stehen.

Insofern sollte ich meine Aussage zu (2) vermutlich revidieren.

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PWolff  24.08.2022, 18:30

Aus stilistischen Gründen wird hier vermutlich die Wendung "der einzigartige Charme" zum Einsatz gebracht, damit eine Dopplung des Begriffs "besonders" vermieden wird

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Das Passiv wird gebildet mit der Wortgruppe werden, wird, worden, war und dann kommt ein Verb dazu. Die hast du dann ja unterstrichen.


Von der Orthographie her ist das alles richtig. Ich finde es nur immer komisch, wenn Anweisungen wie Tatsachen geschrieben werden. "Die Fahrräder werden auf dem Schulgelände geschoben", wenn das tatsächlich so wäre, dann bräuchte es diese Schulordnung nicht.