Ist das rechtlich bedenklich wenn jemand nach 10 Jahren eine Videoaufnahme über jemanden verbreitet in dem der andere irgendwas sagt womit man seinen Ruf?
schäfidigt.
Beispielsweise ist Person A Chefarzt und Person B postet im Internet eine Videoaufnahme wo Person A sagt "Ich bin für Remigration und wähle nur noch AfD, wir haben ein Ausländerproblem in Deutschland."
Das Video wurde nicht aufgenommen von Person A selbst und Person A hat auch nie eingewilligt dass dieses Video aufgenommen oder verbreitet wird.
Oder Person B schickt dieses Video an die Klinik wo Person A angestellt ist.
Ist so etwas als Rufmord zu werten und kann man wegen sowas rechtlich belangt werden?
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kevin1905/1444745065_nmmslarge.jpg?v=1444745065000)
Es ist vor allem ersteinmal eine Straftat nach § 201 StGB durch denjenigen, der das Video sammt Ton rechtswidrig aufgenommen hat.
Wenn Person A hieraus arbeitsrechtliche Konsequenzen erwachsen, entsteht darüber hinaus natürlich auch ein Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch der sich gerichtlich durchsetzen lässt.
Ist so etwas als Rufmord zu werten und kann man wegen sowas rechtlich belangt werden?
Rufmord gibt es nicht.
Aber auch die Straftatbestände nach §§ 186 und 187 StGB sind nicht berührt, da es sich hier nicht um eine Aussage wider besseren Wissens oder eine billigend in Kauf genommene rufschädigende falsche Tatsachenbehauptung handelt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kevin1905/1444745065_nmmslarge.jpg?v=1444745065000)
Also wenn Person B das jetzt an die Klinik schickt wo Person A angestellt ist und Person A dadurch Konsequenzen erleidet wie Kündigung, welcher Straftatbestand wäre das dann?
Gar keiner.
Die Straftat liegt schon im Anfertigen von Tonaufnahmen ohne Zustimmung des Gegenübers.
Versteh ich das so richtig?
Yuh
Also wenn Person B das jetzt an die Klinik schickt wo Person A angestellt ist und Person A dadurch Konsequenzen erleidet wie Kündigung, welcher Straftatbestand wäre das dann? Nur dass dass Person B eine Aufnahme gemacht hat ohne Person A um Erlaubnis zu fragen? Und dann kann Person A Schadensersatz und Unterlassung fordern wenn nachweisbar ist dass Person A aufgrund der Verbreitung der Aufnahme durch Person B geschädigt wurde?
Versteh ich das so richtig?