Ist das rechtlich bedenklich wenn jemand nach 10 Jahren eine Videoaufnahme über jemanden verbreitet in dem der andere irgendwas sagt womit man seinen Ruf?

1 Antwort

Es ist vor allem ersteinmal eine Straftat nach § 201 StGB durch denjenigen, der das Video sammt Ton rechtswidrig aufgenommen hat.

Wenn Person A hieraus arbeitsrechtliche Konsequenzen erwachsen, entsteht darüber hinaus natürlich auch ein Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch der sich gerichtlich durchsetzen lässt.

Ist so etwas als Rufmord zu werten und kann man wegen sowas rechtlich belangt werden?

Rufmord gibt es nicht.

Aber auch die Straftatbestände nach §§ 186 und 187 StGB sind nicht berührt, da es sich hier nicht um eine Aussage wider besseren Wissens oder eine billigend in Kauf genommene rufschädigende falsche Tatsachenbehauptung handelt.


Granada3 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 14:44

Also wenn Person B das jetzt an die Klinik schickt wo Person A angestellt ist und Person A dadurch Konsequenzen erleidet wie Kündigung, welcher Straftatbestand wäre das dann? Nur dass dass Person B eine Aufnahme gemacht hat ohne Person A um Erlaubnis zu fragen? Und dann kann Person A Schadensersatz und Unterlassung fordern wenn nachweisbar ist dass Person A aufgrund der Verbreitung der Aufnahme durch Person B geschädigt wurde?

Versteh ich das so richtig?

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kevin1905  23.07.2024, 19:50
@Granada3
Also wenn Person B das jetzt an die Klinik schickt wo Person A angestellt ist und Person A dadurch Konsequenzen erleidet wie Kündigung, welcher Straftatbestand wäre das dann?

Gar keiner.

Die Straftat liegt schon im Anfertigen von Tonaufnahmen ohne Zustimmung des Gegenübers.

Versteh ich das so richtig?

Yuh

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