Ist das gesetzlich erlaubt (Belästigung)?

2 Antworten

Keine Ahnung in welcher Wohngegend du lebst, aber zwischen einem Fremden (wie kommt er ins Haus?) die Türe öffnen oder in die Wohnung lassen, ist schon ein Unterschied. Wenn du die Wohnungstüre nie öffnest, kannst du ja nicht wissen, was er will und warum er so hartnäckig klingelt und klopft. Wenn es ein Nachbar ist, gehst du mit einem Freund/Kollegen zu ihm und fragst, was das soll.

Dass er mit der Taschenlampe in die Wohnung leuchtet, geht gar nicht. Das würde ich die Polizei um Rat bitten.

Auf jeden Fall würde ich genau das Datum und die Zeit aufschreiben, an dem die Belästigungen stattfinden.

Wie wäre es, wenn du einmal aufmachst und mit ihm an der Tür redest und dabei fragst, was er möchte? Du musst ihn ja nicht direkt rein lassen dabei.

Je nachdem, warum er dich versucht zu kontaktieren, kann man dann einschätzen, ob das erlaubt ist oder nicht. Ist es beispielsweise ein Gerichtsvollzieher, der vom Gericht geschickt wird, wäre es rechtmäßig, mehrere Kontaktversuche zu unternehmen.


6NATAS6 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 14:57

Nein dasistes sicher nicht eigentlich weiß ich schon wer es ist. Es ist der Hausmeister von den Vermieter für das Haus. Er will kontrollieren ob man nichts "illegales" in seiner Wohnung hat. Irgendwann hat es mir gereicht und ich habe ihn nicht mehr reingelassen