Ist das ein ofizielles Verbotsschild?

5 Antworten

Frag vielleicht einfach mal ganz offiziell bei der Gemeinde an, was die dir sagen sollte dann das richtige sein. Gerade wenn es erst als Erholungsort angekündigt war und jetzt solche Schilder da stehen, sollte die Gemeinde mal ganz offiziell klären wie man sich denn nun richtig zu verhalten hat…

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Geh bitte einfach wo anders hin.

Man muss jetzt wirklich nicht ÜBERALL rumturnen. Und man muss ganz bestimmt nicht dort sich aufhalten wo gerade erst wieder richtige Natur entstehen soll.


Elektroniker93 
Beitragsersteller
 02.05.2023, 07:55

Nachdem die Natur dort erst zerstört wurde? Doch genau da muss ich mich aufhalten. Das ist ein wunderschöner Naherholungsort und ich spaziere gerne Barfuß durch den Bach. So wie viele andere auch.

0
MaryLynn87  02.05.2023, 07:56
@Elektroniker93

Nein, du MUSST dich ganz bestimmt nicht dort aufhalten.

Die Natur braucht dort jetzt eben ruhe um sich regenieren zu können.

1
Elektroniker93 
Beitragsersteller
 02.05.2023, 07:59
@MaryLynn87

Sie hätte keine Ruhe gebraucht wenn sie nicht gerodet worden wäre

0
MaryLynn87  02.05.2023, 08:00
@Elektroniker93

Was hier baulich oder flurtechnisch notwendig war ist völlig irrelevant für den Mini-Aufstand den du hier jetzt probst

1

Ich würde bei der Gemeinde erfragen was es damit auf sich hat.

Einer gut begründeten Bitte könnte man ja nachkommen, da muss es ja nicht immer Verbote geben.

Ich denke nicht das es verboten ist wenn du da herumgehst

Da ist weder eine verantwortliche Stelle (z. B. LRA) noch ne Rechtsgrundlage (Bundes- oder Landesgesetz, NSG-Verordnung) genannt...

...und seit wann ist ein begradigter Bach oder Graben ein "Biotop"?

Erkundige dich bei der Gemeinde, wer das Schild aufgestellt hat...

...manche Jagdpächter oder Angler haben gern alle draußen, obwohl es ein gesetzlich definiertes freies Betretungsrecht gibt...

...dem Trampelpfad auf beiden Seiten nach hält sich kaum wer an das Schild...