Ist das ausbremsen eines Autos erlaubt?
Hey, wir hatten heute Morgen einen speziellen Fall, von Bewusstlosigkeit wir waren mit einem Lieferwagen auf der Autobahn unterwegs, als meinem Vater ein Auto welches immer in die Leitplanke und Schlangenlinien fuhr. Mein Vater schaute ins Auto und hat gesehen, wie ein alter Herr nicht mehr komplett bei Bewusstsein war! Mein Vater hat versucht mit ihm durchs Fenster zu sprechen, der alte man war nur total zittrig und bat um Hilfe. Darauf hin hat sich mein Vater entschieden die Polizei zu rufen, aber der man würde immer noch nicht langsamer, darauf hat mein Vater entschieden den Lieferwagen vor das Auto zu fahren und das Auto damit auszubremsen. Es hat auch alles problemlos funktioniert. Das Auto mit dem Bewusstlosen man ist zu stehen gekommen!
Nun die Frage?
Ist die art von Ausbremsung erlaubt?
9 Antworten
Erlaubt natürlich nicht aber dein Vater kann sich auf rechtfertigenden Notstand (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html) berufen und bleibt insofern straffrei.
Wäre die Aktion schiefgegegangen und andere Autos beschädigt oder Personen verletzt worden, könnte das möglicherweise anders aussehen.
Aber hääte - wäre - könnte: ist gutgegangen, tolle Leistung. <Klatsch klatsch>
Da hier offensichtlich ein medizinischer Notfall vorlag, war diese Aktion erlaubt.
In solchen Fällen hat man Sonderrechte. Man muss natürlich immer bei solchen Sachen das mildeste Mittel einsetzen, aber das was ihr getan habt scheint mir hier (per Ferndiagnose) alles im Rahmen gewesen zu sein.
Die Gefahr war gegenwärtig und nicht anders abwendbar. Durch den Notruf oder das Blockieren der Fahrbahn wird nicht verhindert, dass das führerlose Auto 10 Sekunden später irgendwo reinkracht.
Nein ,denn es wurde ja kein Unfall verhindert...Sachschaden und Körperverletzung ist doch passiert.
Das wird teuer für den FS .
Gut, dann ist das so. Hast du kurz noch das Aktenzeichen des Urteils, in dem der Teslafahrer schuldig gesprochen wurde, der in gleicher Weise wie der Fragesteller gehandelt hat?
Zur Erinnerung, es geht um diesen Fall:
"Auf SZ-Anfrage erklärte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft, dass die Versicherungen des kollabierten VW-Fahrers die Kosten übernehmen müssen, sofern ein sogenannter "Aufopferungsfall" vorliege."
"Dass Manfred Kick belangt wird, ist nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch äußerst unwahrscheinlich. Vielmehr erwäge die Polizei, ihn für seinen Einsatz für eine Auszeichnung vorzuschlagen, sagt der Polizist, der den Fall bearbeitet."
Er sitzt ja laut deiner Einschätzung inzwischen sicher schon im Gefängnis, das entsprechende Urteil müsste ja auffindbar sein.
Du must nicht immer alles glauben, was die Zeitungen so schreiben...."rein Zufällig" ist der gute Mann Stadtrat in Garching und danach dann in allen Zeitungen mt "Tesla" zu sehen.....ich nenne das Produktwerbung für "kostenlos" ,er kriegt neuen Tesla (100.000,- € ) und Tesla in allen Zeitungen kostenlose Werbung.
im Notfall ja, die Person ist sichtbar nicht in der Lage das Auto zu kontrollieren. Polizei und Notruf nicht vergessen
Ich mache das auch immer so und habe noch nie Ärger bekommen.
In der Regel und StVO sicher nicht aber..wenn eindeutig festzustellen war, dass es sich um eine Notfall handelt, Leben durch die Ausbremsung gerettet werden kann, sollte es durchaus gerechtfertigt sein.
Aber..weiß man, ob in jedem Fall die gesetzliche Grundlage nicht auch dann einem Knüppel zwischen die Beine wirft!?
Ihr habt sicher alles richtig und gemacht und ein Leben gerettet!
Hut ab...
Nein, man hat keine Sonderrechte !
Wie der FS weiter unten schreibt, hatd er alte Herr eine Gehirnerschütterung davon bekommen.
Das heisst es wird jetzt ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet werden und wegen dieser "Amtsammaßung" wird das auch garantiert ein Bußgeld geben.
Die Korrrekte Verfahrensweise wäre gewesen:
1.Notruf 110
2.Mit dem Lieferwagen mit eingeschalter Warnbllinkanlage hinter dem Fahrzeug die Fahrbahnen blockieren und durch die offenen Fenster mit der Hand nachfolgende Verkehrsteilnehmer warnen, da man ja zu zweit war.