Bricht das Schimpfen den Wudu?
In Shaa ALLAH geht's euch allen gut. Ich wollte fragen, da es in einer Debatte war zwischen mir und meinem Cousin: Bricht das Schimpfen den Wudu (Gebetswaschung)? Denn ich meine nein, aber andere meinen ja. Ich bitte um Aufklärung. In Shaa ALLAH und bitte, falls es stimmt, den Hadith dazu nennen.
5 Antworten
Wa‘alaykum salam wa rahmetullahi wa bareekatuh.
💭 | Nein, das Schimpfen bricht kein Wud‘hu und es gibt kein einziger Hadith oder Vers aus dem Qur‘an, der besagt das das Wud‘hu durch schimpfen gebrochen wird.
Es gibt klare und feste Regeln, die das Wud‘hu brechen:1. Alles was von beiden Körperausgängen heraustritt (Urin, Stuhl, Luft usw.). Ausgenommen davon ist die Luft, die aus der Vagina heraustritt, denn dies macht die Gebetswaschung nicht ungültig.
2. Wenn Urin und Stuhl aus anderen Öffnung heraustreten.
3. Das Verschwinden des Verstands. Dies geschieht, indem man ihn entweder vollständig verliert und verrückt wird oder indem er verdeckt/verschleiert wird, aus einem Grund, der dies für eine bestimmte Zeit erfordert, wie der Schlaf, die Ohnmacht, die Trunkenheit etc.
4. Das Berühren des Glieds. Denn im Hadith von Busra Bint Safwan steht, dass sie den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Wer sein Glied berührt, der soll die Gebetswaschung (neu) vollziehen.“
Überliefert von Abu Dawud (At-Tahara/154). Al-Albaani sagte in „Sahih Sunan Abi Dawud“, Nr. 166: „Authentisch.“
5. Der Verzehr von Kamelfleisch. Denn im Hadith von Jabir Ibn Samur steht, dass ein Mann den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fragte: „Sollen wir nach dem Verzehr von Kamelfleisch die Gebetswaschung vollziehen?“ Er antwortete: „Ja.“
Überliefert von Muslim (Al-Haid/539). Außerdem sollte angemerkt werden, dass das Berühren des Körpers einer Frau die Gebetswaschung nicht ungültig macht, egal ob dies mit Gelüsten oder nicht erfolgt, außer wenn etwas als Folge dieser Berührung austritt.
Siehe im Buch „Asch-Scharh Al-Mumti'“ von Ibn 'Uthaimin, Kapitel 1, S. 219-250.
Und die Fatawa des Ständigen Komitees, Kapitel 5, S. 264.
Nein, nur Luft rauslassen und masturbieren bricht das Wudhu
Wa aleikum assalam wa rahmatullāhi wa barakatuh!!
Alhamdullilah, in shaa Allah gehts dir auch gut, akhi!
Nein, bricht es nicht, in shaa Allah.
Die Dinge, welche die Gebetswaschung ungültig machen sind:
- Alles was von beiden Körperausgängen heraustritt (Urin, Stuhl, Luft usw.).
- Wenn Urin und Stuhl aus anderen Öffnung heraustreten.
- Das Verschwinden des Verstands. Dies geschieht, indem man ihn entweder vollständig verliert und verrückt wird oder indem er verdeckt/verschleiert wird, aus einem Grund, der dies für eine bestimmte Zeit erfordert, wie der Schlaf, die Ohnmacht, die Trunkenheit etc.
- Das Berühren des Glieds. Denn im Hadith von Busra Bint Safwan steht, dass sie den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Wer sein Glied berührt, der soll die Gebetswaschung (neu) vollziehen.“
Überliefert von Abu Dawud (At-Tahara/154). Al-Albaani sagte in „Sahih Sunan Abi Dawud“, Nr. 166: „Authentisch.“
- Der Verzehr von Kamelfleisch. Denn im Hadith von Jabir Ibn Samur steht, dass ein Mann den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fragte: „Sollen wir nach dem Verzehr von Kamelfleisch die Gebetswaschung vollziehen?“ Er antwortete: „Ja.“
Überliefert von Muslim (Al-Haid/539)—
Nein.
Rituelle Verunreinigung
Der Zustand der rituellen Reinheit (Tuhür) wird beendet durch die rituelle Verunreinigung, so daß für das nächste Gebet eine erneute rituelle Waschung erforderlich wird. In einigen Fällen wird die rituelle Reinheit durch den Wudu wiederhergestellt, in anderen Fällen wird der Gusl erforderlich.
Wudu' wird erforderlich nach:
Verrichtung der Notdurft,
Wasserlassen,
Abgang von Winden,
Schlaf,
Ohnmacht.
Ein Arzt, der mit dem Blut eines Verletzten in Berührung kommt, oder eine Mutter, die ihr Kind wickelt, verlieren dadurch nicht ihre rituelle Reinheit.
Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, Onlineversion, S. 44
Man verbleibt nach gültigem Wuḍūʾ in diesem Zustand der rituellen Reinheit, bis dieser Zustand aufgehoben wird, beispielsweise durch Stuhlgang, Urinieren, Abgang von Darmgasen, Schlaf u. a. Das heißt, dass nicht notwendigerweise vor jedem nächsten Gebet eine erneute rituelle Reinigung in Form von Wuḍūʾ notwendig ist, solange man sich noch im Zustand der rituellen Reinheit befindet.
Wa 3alaikum salaam rahmatullah.
Danke, mir geht es ganz gut, in sha Allah auch dir.
Nein, es bricht das Wudhu nicht. Das Wudhu wird nur von bestimmten Unreinheiten gebrochen.
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Die Dinge, welche die Gebetswaschung ungültig machen sind:
1. Alles was von beiden Körperausgängen heraustritt (Urin, Stuhl, Luft usw.). Ausgenommen davon ist die Luft, die aus der Vagina heraustritt, denn dies macht die Gebetswaschung nicht ungültig.
2. Wenn Urin und Stuhl aus anderen Öffnung heraustreten.
3. Das Verschwinden des Verstands. Dies geschieht, indem man ihn entweder vollständig verliert und verrückt wird oder indem er verdeckt/verschleiert wird, aus einem Grund, der dies für eine bestimmte Zeit erfordert, wie der Schlaf, die Ohnmacht, die Trunkenheit etc.
4. Das Berühren des Glieds. Denn im Hadith von Busra Bint Safwan steht, dass sie den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Wer sein Glied berührt, der soll die Gebetswaschung (neu) vollziehen.“
Überliefert von Abu Dawud (At-Tahara/154). Al-Albaani sagte in „Sahih Sunan Abi Dawud“, Nr. 166: „Authentisch.“
5. Der Verzehr von Kamelfleisch. Denn im Hadith von Jabir Ibn Samur steht, dass ein Mann den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fragte: „Sollen wir nach dem Verzehr von Kamelfleisch die Gebetswaschung vollziehen?“ Er antwortete: „Ja.“
Überliefert von Muslim (Al-Haid/539). Außerdem sollte angemerkt werden, dass das Berühren des Körpers einer Frau die Gebetswaschung nicht ungültig macht, egal ob dies mit Gelüsten oder nicht erfolgt, außer wenn etwas als Folge dieser Berührung austritt.
Siehe im Buch „Asch-Scharh Al-Mumti'“ von Ibn 'Uthaimin, Kapitel 1, S. 219-250.
Und die Fatawa des Ständigen Komitees, Kapitel 5, S. 264.