İslam?

5 Antworten

Schau:

Wer ein Vergehen oder eine Sünde begangen hat und dies bereut, kann zwei Rak'a beten und Allah (t) um Vergebung bitten, die er auch erlangt, wenn seine Reue aufrichtig ist, d.h., dass er eventuell angerichteten Schaden wiedergutmacht und nicht rückfällig wird und auch nicht im Herzen Verlangen danach trägt, sein Vergehen zu wiederholen oder ein anderes zu begehen. Allah (t) sagt in Seinem Buch, dem Qur'an:
"Und diejenigen, die - wenn sie etwas Schändliches getan oder gegen sich gesündigt haben - Allahs gedenken und für ihre Sünden um Vergebung flehen; und wer vergibt die Sünden außer Allah? - und diejenigen, die nicht auf dem beharren, was sie wissentlich taten, für diese besteht ihr Lohn aus Vergebung von ihrem Herrn und aus Gärten, durch die Bäche fließen; darin werden sie ewig sein, und herrlich ist der Lohn der Wirkenden."

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 137-138

Zudem sollte man nicht von Zina sprechen, denn darunter werden Ehebruch, Unzucht oder homosexueller Verkehr subsummiert.

Keine Sorge:

Allah braucht Dir nicht zu verzeihen, weil Deine Zina niemandem geschadet hat, somit gar keine Sünde sein kann!

Sowas darfst du nicht tun. Und auch hier hast du deine Sünde schon wieder offengelegt.

Mache Taubah und bitte Allah um Vergebung.

In so einer Situation solltest du immer das tun:

Erstens, es ist völlig verboten im Islam, zu lügen. Es ist ebenfalls völlig verboten, seine Sünden aus der Vergangenheit aufzuzeigen.

Also was tun, wenn jemand ein Narr ist und kommt und stellt dir eine direkte Frage. XY, hast du jemals Whiskey getrunken?

Nun, du könntest ganz einfach NEIN sagen, und dass du es nicht getan hast, niemals. So könntest du NEIN sagen. Hast du das getan? Nein! Aber er macht weiter mit der Fragerei...das wird nicht aufhören... Und dies ist nicht angemessen.

Das ist so, als ginge man zu einem Mädchen, die noch jungfräulich ist und jung und du sagst: Hast du jemals Unzucht begangen? Hast du jemals eine geheime Angewohnheit gehabt? Audhu-billah, was für eine Art Frage ist das? Nur ein Narr würde solche unmoralischen Fragen stellen.

Das Richtige, was man da tun sollte, ist, dass man seinen Ärger, seine Wut ausdrückt. Frage diese Person, noch bevor es eskaliert, bevor er dich dazu auffordert, zu schwören. Wenn du nämlich sagst, du hast das niemals getan, wird er sagen: Schwöre bei Allah!

Was ist das? Ist das ein Verhör? Also, in dem Moment, wo er dir so eine unangemessene und unmoralische Frage stellt, solltest du deine Wut und deinen Ärger zeigen. Und zeige ihm wahrhaftig, dass du dich beleidigt fühlst.

Welche Art von Frage ist das? Bist du verrückt, mich darüber zu befragen? Er wird sagen: Nein, nein, ich wollte nur wissen....

Sage: Du hast kein Recht, solche Fragen zu stellen. Ich bin nicht jemand von der Straße, den du verhören kannst. Ich arbeite auch nicht für dich. Das ist beleidigend! Ich stamme aus einer ehrbaren Familie. Ich bin eine gottergebene Person, wie kannst du es wagen, mir so eine Frage zu stellen.

Und wenn du das tust, sogar wenn er dein Ehepartner ist/Verlobter ist, sogar wenn es ein Verwandter ist oder ein Bekannter, dann solltest du einen Tag lang nicht mit ihm/ihr sprechen, oder auch zwei bis drei Tage nicht. Bis die islamische Periode vorbei ist, in der man jemandem böse sein darf.

Du kannst ihn völlig boykottieren. Zeige ihm, dass du beleidigt wurdest und erniedrigt durch so eine Frage. Wenn sie damit nicht zufrieden sind.... lass sie laufen, wen kümmert das... Antworte gar nicht mehr, ignoriere sie und gehe deines Weges. Sie sind es nicht wert, dass man Zeit mit ihnen verschwendet. Sie sind keine islamischen Autoritäten, sowas zu erfragen...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Du musst es aufrichtig bereuen und nicht mehr tun, in sha Allah wird Allah swt dir verzeihen, denn sei dir bewusst er ist der allvergebende und Barmherzige

Wo ist das Problem?

Nen Gott vor dem man Angst haben muss... zum Glück leben wir in einem Land, indem man mit dem schalfen darf mti dem man möchte.