Inwieweit ist es Betrug, wenn man?
Anstatt geschieden im Familienstatus halt einfach ledig angibt? Im Prinzip ist es das gleiche und ich sehe hier eine art der Benachteiligung/Diskriminierung
8 Antworten
Das ist nicht das GLEICHE.
Welche Konsequenzen deine falschen Angabe hat, hängt davon ab, wem gegenüber du diese Angaben gemacht hast. Gegenüber Behörden, insbesondere gegenüber Leistungsträgern (Arbeitsagentur, ARGE etc.) kann dies dazu führen, daß du dich strafrechtlich eines Betruges schuldig gemacht hast. Weitere Konsequenz wäre, daß möglicherweise wegen dieser Aussagen erhaltene Leistungen zurückbezahlt werden müssen.
Wenn die Angabe bei einem Arbeitgeber falsch erfolgt, bekommt er es über die automatisierten Steuermerkmale, die er abrufen kann, ohnehin mit.
Oft ist bei Geschiedenen ja auch noch ein ganzes, oder halbes Kind vermerkt, so denn welche vorhanden sind.
Das kommt darauf an wem gegenüber du das angibst.
"Betrug" wäre es generell nur, wenn du dir damit einen Vermögensvorteil verschaffen willst.
In einem Bewerbungsgespräch zum Beispiel ist die Frage unzulässig und darf generell falsch beantwortet werden, weil daraus eine Diskriminierung erwachsen könnte und sie für den Arbeitgeber sachbezogen nicht relevant ist.
Gegenüber einer Behörde sieht das meist anders aus.
da nicht umsonst die 3 Auswahlmöglichkeit gegeben sind, gibt es schon einen Unterschied - der Geschiedene kann finanzielle Verpflichtungen haben; kann aber auch einen Ledigen treffen.
der Familienstand sollte wahrheitsgemäß beantwortet werden
Als geschiedener hast du eventuell Schulden durch die Scheidung die du an deinen Partner (zurück) zahlen musst.
War aber auch mal verheiratet und bin nichtmehr ledig...
Es zählt immer der aktuelle Stand wenn du jetzt in einer Partnerschaft bist dann bist du halt in einer Partnerschaft das ist doch nicht so schwer
Achso? bei wem wärs denn kein Betrug?