Internet Pranger?

2 Antworten

Mindestens wird da das Recht am eigenen Bild verletzt (in jedem einzelnen Fall) und je nachdem, was er noch zu diesen Personen veröffentlicht, kann es sich im schlimmsten Fall auch um Rufmord oder halt üble Nachrede handeln, was der Rechtsstaat auch nicht gern sieht.


Kiko5867h 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 14:54

Wenn jemand durch die Nachrede physisch zu schaden kommt.

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Da gerät er gleich mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt.

Datenschutz, Privatsphäre, Recht am Bild, üble Nachrede, Aufruf zur Selbstjustiz und was weiß ich noch alles...