Im Gegensatz zu vielen anderen Verfassungen schreibt das Grundgesetz kein konkretes Wahlsystem vor. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass sich die verschiedenen Parteien im Parlamentarischen Rat nicht auf eine dauerhafte Lösung verständigen konnten.
Große Parteien waren häufig daran interessiert eine reine Mehrheitswahl zu haben, kleine Parteien bevorzugen die Verhältniswahl.
Hier die Erklärungen zur Mehrheitswahl:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Mehrheitswahl
Und zur Verhältniswahl:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltniswahl
Bundestagswahl in Deutschland: Verwirrend und nicht mehr zeitgemäß?
Als Kompromiss gilt in Deutschland bei der Erstimme Mehrheitswahl und bei der Zweitstimme Verhältniswahl.
Vielen Bürgern ist der Unterschied nicht zu vermitteln. Zudem ist die Zeit der zwei großen Volksparteien vorbei.
- Mein Vorschlag ist also statt zwei Stimmen mit unterschiedlichen Wahlsystemen bei der Bundestagswahl nur noch eine Stimme zu haben und zwar nach Verhältniswahl. So wie es beispielsweise auch bei der Europawahl ist und bei vielen Landtagswahlen in Deutschland.