Interessiert mich jetzt mal wenn man ne Anzeige bekommt und sie wieder zurück genommen wird speichert die Polizei dann die Anzeige trotzdem oder nicht?

5 Antworten

Hallo 8Honey8,

Deine Frage ist etwas schwierig zu beantworten, denn eine Anzeige kann man gar zurücknehmen.

Eine Anzeige ist nichts weiter als das man die Polizei darüber in Kenntnis setzt, dass eine strafbare Handlung stattgefunden hat, oder dass man zumindest den Verdacht hat, dass eine strafbare Handlung stattgefunden.

Diese Kenntnismitteilung an die Polizei kann man auch nicht rückgängig machen. Hat die Polizei erst einmal Kenntnis von einer Straftat, muss sie von Amtswegen einschreiten. Das gilt selbst dann, wenn die Geschädigte Person gar  nicht will, dass der Täter bestraft wird.

Was man lediglich zurückziehen kann ist der Strafantrag, der bei einigen sogenannten "reine Antragsdelikten" wie Beispielsweise:

  1. § 123 - Hausfriedensbruch
  2. § 145a - Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
  3. § 185 - Beleidigung (i.V.m. § 194)§ 186 - Üble Nachrede (i.V.m. § 194)
  4. § 187 - Verleumdung (i.V.m. § 194)
  5. § 201 Abs. 1 und 2,
  6. §§ 202, 203 und 204 - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (i.V.m. § 205)
  7. § 247 - Haus- und Familiendiebstahl
  8. § 248b - Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
  9. § 248c - Entziehung elektrischer Energie
  10. § 257 - Begünstigung
  11. § 288 - Vereiteln der Zwangsvollstreckung
  12. § 289 - Pfandkehr
  13. § 293 - Fischwilderei (i.V.m. § 294)
  14. § 323a - Vollrausch
  15. § 355 - Verletzung des Steuergeheimnisses

zur Einstellung des Strafverfahrens führt.


Dann gibt es noch Straftaten, die verfolgt werden können, wenn ein Strafantrag unter Einhaltung der Dreimonatsfrist gestellt wird oder öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Zu diesen Straftaten gehören Beispielsweise folgende aus dem StGB :

  1. § 182 Abs. 3 - Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
  2. § 183 - Exhibitionistische Handlungen
  3. § 201a - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
  4. §§ 202 a und 202 b - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (i.V.m. § 205)
  5. § 223 - Körperverletzung (i.V.m. § 230)
  6. § 229 fahrlässige Körperverletzung (i.V.m. § 230)
  7. § 235 - Entziehung Minderjähriger
  8. § 238 Abs. 1 - Nachstellung
  9. § 248a - Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
  10. § 299 - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (i.V.m. § 301)
  11. § 303 - Sachbeschädigung (i.V.m. § 303c)
  12. § 303a - Datenveränderung (i.V.m. § 303c)
  13. § 303b - Computersabotage (i.V.m. § 303c)   

Bei den eben genannten Straftaten, wird das Strafverfahren eingestellt, wenn kein Strafantrag gestellt wurde oder der Strafantrag zurückgezogen wurde und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht wird.

Bei den meisten Straftaten, hat der Anzeigende aber keinen Einfluss darauf, ob das Strafverfahren welches durch die Anzeige eingeleitet wurde eingestellt wird.

Eine Einstellung ist dann nur noch möglich:

  • weil dem Beschuldigten/Angeklagten die Tat nicht nachgewiesen werden kann
  • Einstellung wegen Geringfügigkeit gem.  § 153 StPO
  • Einstellung gegen Auflagen gem. § 153a StPO

In allen anderen Fällen ist die angezeigte Person zu verurteilen

Ausnahmen gibt es nur, wenn der Angeklagte

  • Schuldunfähig (Beispiel das Kind oder der Geisteskranke)
  • Rechtfertigungsgründe (Beispiel Notwehr)

Aber um bei Deiner Frage zu bleiben.

Ist eine Straftat erst einmal angezeigt worden oder wurde ein Strafantrag gestellt, bleibt der Eintrag auch im polizeilichen Vorgangssystem /Bearbeitungssystem bestehen. Es muss ja nicht nur nachvollziehbar sein, dass und warum Jemand angezeigt wurde / ein Strafantrag gestellt wurde, sondern auch dass und warum der Strafantrag zurückgenommen wurde.

Vor allem weil folgende Rechtsgrundlage zu beachten ist:


§ 77 d StGB - Zurücknahme des Antrags 

(1) Der Antrag kann zurückgenommen werden. Die Zurücknahme kann bis zum rechtskräftigen Abschluß des Strafverfahrens erklärt werden. Ein zurückgenommener Antrag kann nicht nochmals gestellt werden


Wenn die Polizei den Vorgang bei Rücknahme des Strafantrages löschen würde, wie sollte denn Jemand nachvollziehen können, dass der Strafantrag schon einmal gestellt, aber wieder zurückgezogen wurde?

Aber auch hier gibt es Löschfristen. Schon nach ein paar Jahren (wenn ich mich nicht täusche, sind es 10 Jahre)  wird der Eintrag vollständig gelöscht.

Aber auf diese Einträge hat sowieso Niemand außer der Polizei und vielleicht wenige andere Behörden zugriff.

Falls Du Dir sogen machst, dass Du später in Zukunft deshalb keinen Job bekommst, kann ich Dich beruhigen, auf diese Einträge hat keine Firma zugriff.

Firmen können nur ein Führungszeugnis von Dir verlangen, dort steht aber nichts darüber drin, solange Du nicht rechtskräftig verurteilt worden bist.

Schöne Grüße
TheGrow


8Honey8 
Beitragsersteller
 30.10.2015, 13:35

Wow was für ein Text 😊 danke das du dir Zeit genommen hast mir das alles so ausführlich zu erklären. Jetzt weißlich genauestens über alles Bescheid ☺️🙆🏻 danke noch mal.

1

Die Polizei NIE - die Polizei nimmt auf und leitet weiter. Diese Vorgänge werden selbstverständlich gespeichert, bekommen einen Vorgangsnummer. Dann sind "die" raus. Alles weitere entscheiden Staatswanwaltschaften bzw. Richter.

Kommt dann weiterhin auf das Delikt an. Wenn es ein reines Antragsdelikt ist, bei dem kein öffentliches Interesse besteht, kann die Staatsanwaltschaft das dann zurücknehmen, wenn der Verletzte diese Absicht bekundet. Nennt sich dann Einstellung des Verfahrens.

Handelt es sich um ein angezeigtes Offizialdelikt, also eine Straftat, muss die Staatsanwaltschaft das weiter verfolgen. Dabei ist unerheblich, ob der Strafverfolgungsantrag vom Anzeiger zurückgenommen werden soll.

Typisches Beispiel: Fahrerflucht. Einmal angezeigt, kann der Anzeiger nichts zurücknehmen.

Gruß S.

 

Du kannst nur den Strafantrag zurückziehen. Die Anzeige bleibt bestehen und im System.


8Honey8 
Beitragsersteller
 29.10.2015, 15:08

Okey.. Danke.

0
Sirius66  29.10.2015, 16:38
@8Honey8

Ihr wisst doch gar nicht, um was es genau geht?!

0
TheGrow  29.10.2015, 17:27
@Sirius66

Ihr wisst doch gar nicht, um was es genau geht?!

Trotzdem hat Still mit seiner Antwort völlig recht, wenn er schreibt, dass man nur einen Strafantrag, aber keine Strafanzeige zurückziehen kann.

1

Hallo.

Lies dir die Antwort von The Grow durch.

Man bekommt keine Strafe aber es wird trotzdem gespeichert


Sirius66  29.10.2015, 16:38

Ihr wisst doch gar nicht, um was es genau geht?!

0