Inkassoschreiben nach 4 Jahren?
Bei der Gothaer Versicherg im 05.2016 eine Haftpfl abgeschlossen. Diese habe ich nicht bezahlt. Vergessen, meine schuld. Jetzt im März 2021 kommt ein Schreiben von der Universal Inkasso Köln mit einer Forderung von 340,40€. In dieser Forderung sind Vollstreckungskosten von 01.2017 enthalten. Ich habe von der Vers. oder Gericht keinerlei Briefverkehr. Die Hauptforderung Vers. war 62,20€ Die Forderungen des Inkasso lesen sich schon sehr Abenteuerlich. Nach Anfrage bei der Gothaer wurde der Vertrag 05.2017 Storniert. Übergibt ein Ger.vz. oder ein Gericht nicht eingezogene Forderungen einem Inkasso ? Leider gibt mir die Gothaer keine weiteren Details. Abgeschlossen 05.2017
5 Antworten
Der Knackpunkt ist die Forderung von 2017. Ohne diese ist es nämlich verjährt.
Ich würde Verjährung geltend machen, wenn sie auf 2017 verweisen, dann sollen sie es belegen.
Das Inkassobanditenzum greift immer stärker um sich.Leute erhalten Zahlungsaufforderungen, und wundern sich wie das zustande kommt. Manche zahlen, um zukünftig in Ruhe gelassen zu werden.Darauf spekulieren diese Geldeintreiber ,denn der Laden läuft ja auch mal nicht so gut.Andere schmeißen diesen Wisch in den Müll ,weil es keine Anhaltspunkte gibt, für irgend eine Schuld.Dies wieder raten Rechtsanwälte ab.Würde ich auch tun ,wenn ich Anwalt wäre.Schließlich geht es um ihre Existensberechtigung .Auch mittlere und kleine Gebühren sichern ihnen die Existens und Lebensführung.Man fragt sich ,wie bei vielen Gesetzen und Verordnungen ,wo bleibt der Bürger ,wenn Gesetze und Verordnungen bewusst, zu des Bürgers Nachteil missbraucht werden.Dieses Lobispiel geht über viele Bereiche des öffentlichen Lebens.Um dies zu verhindern sollte es doch möglich sein, so eine kriminelle oder Fehlmahnung oder Zahlungsaufforerung, zuerst mal unbeachtet zu lassen.Wenn dann eine zweite Mahnung kommt, eine Anzeige machen , die gleichzeitig auch die Schuldfeststellung erreicht oder nicht.Aber da etwas zu verändern ,für den Normalbürger, kommt nicht in Frage .Politiker,Juristen,und Geschäftsleute finden unzählige Argumente die Verkomplizierung aufrecht zu erhalten.
Sie müssen nachweisen, dass vorher Schrieben an Dich rausgegangen sind...
Nach vier Jahren Inkasso ist sinnlos...verjährt...
wann genau ist der Vollstreckungsbescheid gekommen?
Am 09.01.2017 zugestellt. Erhalten habe ich aber nichts.
In dieser Forderung sind Vollstreckungskosten von 01.2017 enthalten.
Dann gibt es wohl auch einen Vollstreckungsbescheid. Der verjaehrt erst nach 30 Jahren.
Abgeschlossen 05.2017, so die Frage.