Inkasso meint ich hätte die hauptforderung nicht bezahlt wer ist im Recht?

5 Antworten

Wenn du unter der Rubrik "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger Hauptforderung eingetragen hast, dann sollte das Inkassobüro das auch berücksichtigen.Deshalb gibt es diesen Hinweis auf den Verwendungszweck.

Du hast sicher einen Beleg über die Zahlung. Quittung vom Überweisungsträger oder Kontoauszug. Das reicht als Nachweis. Wenn du allerdings keinen Verwendungszweck auf demÜberweisungsträger angegeben hast, wird das Inkassobüro diese Zahlung zunächst mal mit deine Gebühren verrechnen.

sie hätten das gegen die Hauptforderung buchen müssen, das heißt aber nicht dass du die Inkassoforderung nicht zahlen musst. Höhe und wer Gläubiger ist ist da entscheidend.... und ja... die Inkassoforderung ist höher als die Hauptforderung

wenn Du den Kontoauszug darüber noch hast, übersende denen eine Kopie davon und alles ist gut


Quest3212 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 15:05

Hab ich noch. Hab ich dem Gericht zukommen lassen. Auf dem Auszug steht dick und fett das das Geld für die hauptforderung ist

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Tatsächlich habe ich Ihnen Geld überwiesen mit dem Verwendungszweck :13.50 Euro für hauptforderung

Hast Du in der Überweisung auch das korrekte Aktenzeichen genannt?

Gegen was Du Widerspruch eingelegt? Ist damit ein Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid gemeint?

Ein bißchen genauer wäre vorteilhaft ...

Sende denen einen Beleg für Deine Zahlung.