Inkasso Bearbeitungsgebühr?

Osterkarnigel  30.04.2021, 12:28

Sicher das es 600 Euro Bearbeitungsgebühr ist und nicht die eigentliche Forderung?

PaulWalkerRIP 
Beitragsersteller
 30.04.2021, 12:30

2x 300€ bearbeitungsgebühr

6 Antworten

600 Euro halte ich für absolut unsittlich und nicht legal. Generell darf nicht mehr verlangt werden, als ein Anwalt verlangen würde.

600€ Euro Bearbeitungsgebühr scheinen mir viel^^ sicher das es nicht ne Forderung ist von c.a. 600 Euro + ein bisschen Bearbeitungsgebühr?

Wenn das eine berechtigte Forderung ist dann kannst du wenig tun ich würde dir empfehlen dort anzurufen die Situation zu erklären und dich mit denen auf ein Vernünftiges Zahlungsziel zu einige. Zum Beispiel 50 Euro pro Monat oder so.

Solange du dich vernünftig verhältst sind die recht entgegenkommen

ich bin zurzeit nicht liquide was soll ich tun

Dem Inkassodienst genau dies papierschriftlich mitteilen, ggf. nachweisen und um Stundung bzw. um Ratenzahlung ersuchen.

Also in DE sind 600 € absolut nicht berechtigt.
Keine Ahnung wie es in AT ist, aber garantiert nicht 2x 300 €.
Es sei denn die HF beträgt 7500 €, dann kommen die 600 € hin.

Spontan habe ich das hier gefunden:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007798

Hier ein Augenmerk auf Abschnitt § 3.

Persönliche Anmerkung: Sowas bräuchte man mal im Deutschland.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

geheim007b  30.04.2021, 15:02
Persönliche Anmerkung: Sowas bräuchte man mal im Deutschland.

ohja... insb. wenn man sich nicht meldet wird es teurer

"Für die dritte Mahnung und jede weitere Mahnung sowie für Telefoninkasso, Ratenzahlungsvereinbarungen, Stundungsvereinbarungen und außergerichtliche Vergleichsvereinbarungen gelten die gleichen Höchstsätze wie für die zweite Mahnung."

hätte ich bei beträgen bis 19 Euro etwas höher angelegt... gerade eine Ratenzahlung ist ja doch etwas zeitintensiver... aber ansonsten erscheint es fair.