Infragestellen der Fahrtüchtigkeit?
Hallo!
Mir ist letzte Woche jemand in mein Auto gefahren - es ist eine Frau, die (was hier bekannt ist und auch nachgewiesen) leicht geistig und körperlich behindert ist, in der Vergangenheit mehrfach Unfälle verursachte und stets - wie auch bei mir - behauptet, die Gegnerpartei sei schuld. Polizei sagt, sie ist schuld und das zu 100 Prozent; die Frau zieht jetzt vor den Anwalt und macht Ärger. Sie hat Gas und Bremse verwechselt - wie schon mehrere Male, fuhr mir schräg vorn rechts in die Seite und war viel zu schnell.
Der Schaden an meinem 2009er Focus ist relativ gering, mein Freund kauft morgen beim Schrott Gebrauchtteile sogar in der passenden Farbe, die er schon reserviert hat, ein Freund baut das ein, der Kfz gelernt hat.
Inzwischen gab mir jemand den Rat, der Versicherung einen Wink auf die Frau zu geben und anzukurbeln, dass man ihre Fahrtüchtigkeit überprüft. Die Frau benahm sich unmöglich, war dann auch sehr frech, wirkte so als sei sie "nicht ganz da" (so kenne ich sie aber auch menschlich seit Jahren). Eigentlich steht mir der Sinn danach - die muss nur mal wieder Gas und Bremse verwechseln (was sie tat, zudem war sie auf einem Parkplatz viel zu schnell; ihr Corsa ist recht "zerlegt") und dann ein kleines Kind erwischen. Diese Frau fährt aus purer Langeweile durch die Gegend und ist geistig wirklich beeinträchtigt, was hier auch jeder weiß. Da sie aber oft auf Mitleid macht, hat sie noch niemand angegangen - mir wurde der Rat gegeben es zu tun, um sie aus dem Verkehr zu ziehen. Es ist mir ehrlich gesagt egal, dass sie dann laufen muss oder traurig ist.
Wie mache ich so etwas am besten?
7 Antworten
Hi,
Polizei sagt, sie ist schuld und das zu 100 Prozent; die Frau zieht jetzt vor den Anwalt und macht Ärger.
Die Schuldfrage klärt nicht die Polizei, sondern die Versicherungen und im Zweifelsfall das Gericht.
Inzwischen gab mir jemand den Rat, der Versicherung einen Wink auf die Frau zu geben und anzukurbeln, dass man ihre Fahrtüchtigkeit überprüft.
Die Versicherung ist nicht für die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit zuständig - das würde die Kompetenz bei weitem überschreiten.
Du kannst das Ganze bei der Führerscheinsstelle melden - oder aber Du erstattest Strafanzeige (Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c Abs. 1 Nr. 1b)). Beides muss nicht erfolgreich verlaufen...
Ob eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit angeordnet wird, entscheiden andere Stellen - sprich Führerscheinstelle oder das Gericht.
LG
Wenn die Fahrtüchtigkeit der Person anzuzweifeln ist dann ist die Straßenverkehrsbehörde der richtige Ansprechpartner, nicht die Versicherung.
Selbst wenn ihr die Fahrtüchtigkeit nicht aberkannt wird solltest du der Frau in Zukunft nicht mehr erlauben dein Fahrzeug zu benutzen. Dies einfach um Schäden, auch in Form von höheren Versicherungsprämien zu vermeiden.
Wenn die Frau bekannt ist und auch schon mehrmals polizeilich wegen Unfällen in Erscheinung getreten ist, würde ich mir wegen der Schuldfrage von ihr nicht so in den Brei spucken lassen. Vielleicht merkt sie es selbst nicht so, wenn sie auch geistig beeinträchtigt ist.
Es gibt eine sogenannte „Alters-MPU“, hier würde ich mal verschiedene Stellen abklappern (eventuell Führerscheinstelle, Versicherung? Anwalt?) da ich nicht weiß, ob man sowas auch erwirken kann, da diese Alters-MPU auf freiwilliger Basis stattfindet
Sicherheit geht vor. Wie du schon sagtest, beim nächsten Mal könnte es ein Kind sein oder eine größere Menschenmenge. Meiner Meinung nach steht hier das Gemeinwohl höher als die individuelle Freiheit.
wenn die Polizei hinzugezogen wurde, warum wurde dann von denen nicht eine Prüfung eingeleitet? frag dort mal nach.