Inflationsprämie ( 1000 € ) Groß und Außenhandel Nrw, auszahlung pflicht?

2 Antworten

Da es sich um eine tarifliche Vereinbarung handelt, muss man sue natürlich allen Mittarbeitern zahlen, mit denen man den Tarifvertrag als Zahlungsgrundlage vereinbart hat.

Wenn man es genau nimmt, sind das auch nur die Mitglieder der Gewerkschaft, die den Vertrag ausgehandelt hat, zumindest so lange der Arbeitgeber den Tarifvertrag nicht pauschal in allen Arbeitsverträgen als Vergütungsgrundlage angiebt.

Spätestens wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich außertariflich geschlossen wurde. Muss man dem Mitarbeiter die entsprechenden Leistungen aus dem Tarifvertrag natürlich auch nicht zahlen.


arbeitnehmerfra 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 20:19

es gab ja die 10 % lohnerhöhung in dem bereich die ich und auch alle anderen mitarbeiter bekommen haben, nun haben etliche mitarbeiter die 1000 € inflationsprämie erhalten die dort ausgehandelt worden sind, und einige nicht

ist das rechtens? kann er einigen mitarbeitern die 1000 € zahlen und manchen nicht?

ich habe viel im internet geguckt und da steht z.b sowas :
Sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Inflationsausgleichsprämie zu zahlen? Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Zuwendung des Arbeitgebers an seine Beschäftigten. Daher besteht keine Verpflichtung zur Auszahlung dieser Prämie, und der Arbeitnehmer hat keinerlei rechtlichen Anspruch darauf

JayCeD  30.09.2024, 20:21
@arbeitnehmerfra

Steht doch bereits in meiner Antwort. Wenn der Mitarbeiter nicht unter den Tarifvertrag fällt, muss man ihm die Prämie auch nicht zahlen.

Für genauere Angaben müsste man den Arbeitsvertrag der Kollegen kennen die die Prämie nicht erhalten haben.

arbeitnehmerfra 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 20:23
@JayCeD

und wenn der arbeitsvertrag so besteht : in anlehnung an den tarifvertrag?

zählt das dazu?

wenn nicht, dann wäre er auch nicht verpflichtet gewesen die 10 % lohnerhöhung zu zahlen oder?

JayCeD  30.09.2024, 20:25
@arbeitnehmerfra

In Anlehnung heißt, man orientiert sich am Tarifvertrag übernimmt aber nicht unbedingt alles zu 100%. Hier müsste man tatsächlich mit einem Arbeisrechtler drüber reden, wie weit das geht.

Was jedenfalls nicht geht. Das bei mehreren Leuten mit der gleichen Formulierung mal so und mal so zu machen.

Nein, er kann nicht mal so und mal so. Der Tarifvertrag gilt für ALLE Beschäftigten.


arbeitnehmerfra 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 20:20

es gab ja die 10 % lohnerhöhung in dem bereich die ich und auch alle anderen mitarbeiter bekommen haben, nun haben etliche mitarbeiter die 1000 € inflationsprämie erhalten die dort ausgehandelt worden sind, und einige nicht

ist das rechtens? kann er einigen mitarbeitern die 1000 € zahlen und manchen nicht?

ich habe viel im internet geguckt und da steht z.b sowas :
Sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Inflationsausgleichsprämie zu zahlen? Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Zuwendung des Arbeitgebers an seine Beschäftigten. Daher besteht keine Verpflichtung zur Auszahlung dieser Prämie, und der Arbeitnehmer hat keinerlei rechtlichen Anspruch darauf

JayCeD  30.09.2024, 20:17
Tarifvertrag gilt für ALLE Beschäftigten

Seit wan das? Prinzipiell wird ein Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber geschlossen und gilt genau genommen nur für die Mitglieder der Gewerkschaft.