Indiziertes Album bestellen?
Ich würd mir gerne Das letzte Gebet von der band Leichenzug bestellen, ist aber indiziert. Wäre es unbedenklich wenn ich mir das Album aus dem Ausland beispielsweise bestellen würde? Eben ob ich es den auch bekommen würde und es nicht irgendwie beschlagnahmt wird am Zoll oder so?
2 Antworten
Kommt drauf an. Es gibt bei der Indizerung die Liste A und Liste B.
Liste A sind jugendgefährdende Trägermedien (Indizierte). Das heißt diese Medien dürfen Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden oder gezeigt werden. Kurz gesagt sie dürfen nicht wissen das diese Medien überhaupt existieren. Du darfst die Musik also nicht laut bei offenem Fenster hören. Es ist jedoch vollkommen legal diese zu besitzen und zu erwerben (wenn du über 18 bist).
Es heißt hierzu auch offizell von der bmfsfj "Erwachsenen steht der Zugang zu indizierten Medien weiterhin offen."
Liste B (wie beschlagnahmt) sind jugendgefährdende Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot.Das kommt einem bundesweiten Verbot des betreffenden Mediums. Im Gegensatz zu der Liste A die du dir gemütlich mit ein paar Freunden (über 18) angucken/anhören darfst, darfst du diese Medien niemandem zugänglich machen.
Hier ist es etwas komplizierter, aber die Rechtssprechung momentan stellt den Besitz und das Kaufen dieser Medien nicht unter strafe, wenn du allerdings damit erwischt wird nimmt man es dir weg, da auch hier nur das verbreiten unter strafe steht. Die Beweispflicht liegt hier bei dir. Wenn du also eine CD der Liste B 10mal bestellst, unterstellt man dir einfach das du vor hast 9 stück davon zu verkaufen und du kriegst ein Bußgeld. Du solltest also maximal 1 Exemplar kaufen/besitzen.
Bei einer Kontrolle würde es beschlagnahmt werden. Eine Strafe würden folgen.
Der Besitz ist übrigens in der Regel nicht verboten, lediglich der Handel, das Teilen oder das Zugänglichmachen Dritten gegenüber. Es sei denn das Material verstößt gegen das StGB, dann ist auch der Besitz untersagt und strafbewährt.
Bei Liste A ist sogar nur das Bewerben verboten. Das kann man auch dritten (solange sie über 18 sind) zugänglich machen