In welchem Zeitraum?

3 Antworten

Verdachtskündigung an sich gibt es nicht, da der AG im Gegensatz zum AN seine Kündigung IMMER begründen muss.
Kündigungen durch AG sind immer Monatsfristen; sonst müsste es schon eine fristlose Kündigung sein und die haben noch höhere Schwellen als Begründung.


SeineMama328 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 12:23

Im Netz steht, das es ausreicht, wenn der Arbeitgeber den Verdacht auf Diebstahl hat :/

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DerCaveman  07.07.2024, 12:25

Verdachtskuendigungen gibt es sehr wohl und koennen sogar fristlos erfolgen.

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14 Tage ab Kenntnis des Arbeitgebers von den die Verdachtskuendigung begruendenden Umstaenden.

Um was geht es?

In der Arbeitswelt gibt es keine Verdachtskündigung, sondern eine normale Kündigung, und die kann jeden Tag kommen, mit der Frist wie Vertraglich vereinbart.


SeineMama328 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 12:22

Um eine Kassendifferenz, den Fall hab ich in meiner vorherigen Fragen im Profil stehen, jetzt hab ich die ganze Zeit Angst solch eine zu erhalten, obwohl ich nichts geklaut habe. Ich sollte ein Bericht schreiben wie es dazu kam und seitdem hab ich Angst

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DerDriver91  07.07.2024, 12:23
@SeineMama328

Es gibt nur eine normale Kündigung, und die kann jederzeit kommen, auch ohne Grund.

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Ranzino  07.07.2024, 12:24
@DerDriver91

ein Arbeitgeber muss seine Kündigung (außerhalb der Probezeit) immer begründen.

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