In verlassenem Gebäude gehaust. Anzeige bekommen! Welche Strafe?
um den jahreswechsel wurde eine freundin obdachlos, hat wegen hrer eigenen nachlässigkeit die wohnung verloren. Am tag der Zwangsräumung war sie betrunken und wollte die wohnung nicht verlassen. Wurde dann in eine psychiatrie gebracht, wo sie 6 wochen bleiben musste.
nach der entlassung ist meine freundin durch die gegend gezogen, hat oft auf öffentlichen klos oder bahnhöfen geschlafen.
Im März hat sie dann ein verlassenes gebäude in einer kleinstadt gefunden. Dort hat sie Fenster eingeschlagen und kam so in das gebäude rein. Türe und andere fenster waren bereits mit holzbrettern von der stadt dicht gemacht worden, weil schon vorher oft leute drin waren und schäden verursacht haben.
Ansässige haben es mitbekommen und dann nach einiger Zeit die Stadt informiert. vor paar tagen dann wurde meine Freundin dort aufgegriffen und bekam einen Platzverweis von der polizei.
Außerdem bekam sie anzeige wegen sachbeschädigung, etc...
welche strafe könnte sie kriegen?
2 Antworten
SIe hat gleich mehrere Straftagen begangen.
Hausfriendsbruch § 123 § 303 SachbeschädigungSachbeschädigung. (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft